Autokorso-Knigge
Was ist beim Feiern nach WM-Spielen erlaubt, was verboten?
29.06.2026 – 15:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Die WM sorgt auch in Aachen für ausgelassene Autokorsos. Zuletzt lief die Feierlaune jedoch ein wenig aus dem Ruder. Was zu beachten ist.
Bei der laufenden Fußball-Weltmeisterschaft stand das DFB-Team in der Gruppenphase bisher dreimal auf dem Platz: Zwei Siege, eine Niederlage. Zwei Gründe also bisher für Fans der deutschen Nationalelf ausgelassen zu feiern – etwa im klassischen Autokorso. Doch der Freudentaumel ist in Aachen und der Region zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen. Bengalos und Pyrotechnik wurden in Düren gezündet, die Polizei musste mehrfach ausrücken.
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Im Zusammenhang mit Autokorsos habe es nach den bisherigen WM-Spielen einige Verkehrsbehinderungen gegeben, teilt die Aachener Polizei der Lokalredaktion von t-online mit. Auch zu anderen Verkehrsverstößen, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sowie einigen Ruhestörungen sei es im Rahmen der ausgelassenen Feierlichkeiten gekommen. Sechs Autokorsos sind der Polizei bisher gemeldet worden, diese hätten bisher vor allem in Alsdorf und in Aachen stattgefunden.
Die Polizei Aachen teilt mit, dass sie fröhlichen Feiern gegenüber aber grundsätzlich offen gegenüberstehe, solange diese friedlich, sicher und regelkonform abliefen. Bei den Autokorsos, die zuletzt stattfanden, sei dies allerdings nicht der Fall gewesen. Was ist beim Feiern denn überhaupt erlaubt und ab wann muss die Polizei einschreiten?
Autokorso-Knigge: Ab wann muss die Polizei eingreifen?
Ruhezeiten bei späten Spielen beachten: Teilweise finden die WM-Spiele sehr spät statt. Das Ende der Spiele fällt oftmals in Nachtruhezeiten. Die Aachener Polizei teilt mit, dass die Allgemeinen Nachtruhe-Zeiten auch während der WM gelten. Ab 22 Uhr sei also besondere Rücksichtnahme auf Anwohner geboten.
Grundsätzlich aber dürften Menschen jubeln und feiern. Vermeidbarer Lärm, insbesondere über einen längeren Zeitraum, könne jedoch eine Ruhestörung darstellen. Die Zuständigkeit für Ruhestörungen liege zwar bei den Ordnungsbehörden der Kommunen. Die Polizei werde allerdings regelmäßig unterstützend tätig.
Ruhezeiten einhalten, Verkehrswege freihalten, keine Pyrotechnik
Verkehrs- oder Rettungswege freihalten: Die Polizei wird zudem immer dann tätig, wenn Verkehrs- oder Rettungswege durch einen Autokorso blockiert werden, wenn erhebliche Verkehrsverstöße begangen oder Personen gefährdet würden.
Keine Pyrotechnik: Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Sprengstoffgesetz auch während der WM nicht außer Kraft treten: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im öffentlichen Raum sei grundsätzlich nicht erlaubt und könne eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen. Insbesondere dann, wenn Personen gefährdet oder Gegenstände beschädigt würden, schreite die Polizei konsequent ein.
