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Auto

Fußgängerüberweg: Wer hat hier keinen Vorrang?

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Juni 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Fußgängerüberweg: Wer hat hier keinen Vorrang?
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Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen anhalten. Was aber gilt für Radfahrer? Es gibt einen populären Irrtum.

Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben.

So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden.

Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert ein Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen so die Straße queren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben.

Sie riskieren dabei zudem ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, sollte ein Autofahrer ihretwegen bremsen oder anhalten müssen.

Autofahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Das gilt auch für Fahrer, die hier überholen, ebenso, wenn sich Autofahrer dem Fußgängerübergang zu schnell nähern und diese überfahren, ohne für einen wartenden Fußgänger passieren zu lassen. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen, die etwa Senioren als Elektromobil nutzen, haben am Zebrastreifen absoluten Vorrang.

Autofahrer sollten zusätzlich beachten, dass sie laut Straßenverkehrsordnung beim Parken und Halten mindestens fünf Meter vor dem Zebrastreifen stehen bleiben müssen. Auch das Stoppen direkt auf dem Fußgängerüberweg ist untersagt.

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