Ersparnis mit Risiken

Wahltarife bei Krankenkassen: Für wen sind sie sinnvoll?

Aktualisiert am 19.05.2026 – 08:33 UhrLesedauer: 4 Min.

Gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie bei vielen Anbietern verschiedene Wahltarife buchen. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn/dpa-bilder)

Mit Wahltarifen und Rückzahlungen von mehreren Hundert Euro locken gesetzliche Krankenversicherungen. Doch lohnt sich der Verzicht auf Arztbesuche wirklich? Wer profitiert – und wo Gefahren lauern.

„Wer zwölf Monate gesund geblieben ist, darf sich in unserem Wahltarif über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags mit bis zu 600 Euro freuen.“ Mit diesem Slogan wirbt eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ihren Tarif mit Beitragsrückerstattung.

Angesichts stetig steigender Krankenkassenbeiträge klingen solche Angebote gut. Aber halten Wahltarife finanziell tatsächlich, was sie versprechen? Und wo liegen die Risiken für die Gesundheit? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was sind Wahltarife überhaupt?

Seit April 2007 dürfen gesetzliche Krankenkassen Wahltarife anbieten. Das sind freiwillige Zusatzverträge, die Versicherte mit ihrem GKV-Anbieter abschließen können. Sie können etwa Zusatzleistungen umfassen, die über die üblichen Kassenleistungen hinausgehen, oder Beitragsrückerstattungen, falls Versicherte keine oder kaum medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Der Gesetzgeber wollte Versicherten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten bei Krankenversicherungstarifen geben und für die Kassen neue Anreize für mehr Wettbewerb schaffen. Manche der Wahltarife müssten alle Kassen anbieten, andere seien optional, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Welche der Wahltarife müssen Kassen verpflichtend anbieten?

„Hier würde ich vor allem die Hausarzttarife nennen, denn diese sind in einigen Bundesländern schon sehr weit verbreitet“, sagt Jan-Marc Hodek, Professor für Finanzwirtschaft im Gesundheitswesen an der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten. Schließen Versicherte einen solchen Tarif ab, verpflichten sie sich, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zunächst den Hausarzt aufzusuchen, der dann gegebenenfalls an einen Facharzt überweist.

Manche Krankenkassen bieten Versicherten im Gegenzug für diesen Mehraufwand zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an, erweiterte Sprechzeiten am Abend oder Hausbesuche. „Der finanzielle Anreiz ist mit der Abschaffung der Praxisgebühr weggefallen“, sagt Sabine Baierl-Johna, Projektleiterin Gesundheit bei der Stiftung Warentest.

Jan-Marc Hodek weist darauf hin, dass es zu den Hausarzttarifen eine gute wissenschaftliche Begleitforschung gebe, die zeige: Ältere Patienten mit mehreren, oft chronischen Erkrankungen werden über diese Tarife besser versorgt, weil ihre Behandlung besser abgestimmt abläuft. „Man muss aber auch sagen, dass Hausärzte aktiv für diese Tarife werben, weil sie dadurch eine leicht bessere Vergütung haben. Auch deswegen sind sie weit verbreitet.“

Welche weiteren Pflicht-Wahltarife gibt es?

Sabine Baierl-Johna weist auf den Krankengeldtarif für Selbstständige hin, der ihrer Meinung nach sinnvoll sein kann. Hier besteht für bestimmte Mitglieder wie hauptberuflich Selbstständige oder befristet Beschäftigte die Möglichkeit, sich eine sechswöchige Lohnfortzahlung für den Krankheitsfall zu sichern, die sie ansonsten gegebenenfalls nicht hätten. Auch wer schon unter Vorerkrankungen leidet, kann diesen Tarif ohne Preisaufschlag abschließen.

Sinnvoll ist aber, nicht nur die sechswöchige Lohnfortzahlung zu vereinbaren, sondern auch ein Krankengeld. Dann ist eine finanzielle Absicherung auch über die sechste Krankheitswoche hinaus gewährleistet. Für den Wahltarif zahlen sie dem Bundesgesundheitsministerium zufolge eine Prämie, die sich am wählbaren Krankengeldbeginn sowie an der Krankengeldhöhe bemisst.

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