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You are at:Home»Panorama»Frau stirbt – Mordanklage gegen Ehemann
Panorama

Frau stirbt – Mordanklage gegen Ehemann

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Frau stirbt – Mordanklage gegen Ehemann
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Sie hatten zwei gemeinsame Kinder

Mordanklage: Mann stürzt Partnerin aus 22. Stock


18.12.2025 – 13:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Das „Leonardo Hotel“ im Frankfurter Süden (Archivbild): Hier stürzte eine 40-Jährige in den Tod. (Quelle: Google Maps)

Eine Frau stürzt von einem Frankfurter Hotelbalkon in den Tod, ihr Ehemann ruft noch den Rettungswagen. Jetzt wird er selbst angeklagt: wegen Mordes.

Zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Sturz aus dem 22. Stock eines Frankfurter Hotels hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen 59-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, seine damals 40 Jahre alte Ehefrau mit Absicht vom Balkon aus 61 Metern Höhe gestürzt zu haben. Ein Prozess könnte im Laufe des kommenden Jahres beginnen.

Der Angeklagte war bereits zwölf Jahre lang mit seiner Ehefrau verheiratet, die beiden hatten zwei gemeinsame Kinder. Vor der Tat soll der Mann mehrere Monate lang eine Affäre mit einer „wesentlich jüngeren Frau“ gehabt haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Ehefrau bekam das mit.

Daraufhin buchte der Angeklagte für sich und seine Ehefrau eine Nacht im 22. Stock des „Leonardo Hotels“. Die 40-Jährige ging offenbar davon aus, dass ihr Mann damit seine Ehe retten wollte. Doch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits einen tödlichen Plan gefasst.

Im Hotel angekommen, soll er seine Ehefrau auf den Balkon gelockt und in den Tod gestürzt haben. Nach außen hin soll er die Tat hingegen als tragischen Unfall dargestellt haben. Er rief selbst die Rettungskräfte. Laut „Bild“-Zeitung gab er gegenüber der Polizei an, dass seine Frau während des Geschlechtsverkehrs vom Balkon gefallen sei.

Die Staatsanwaltschaft nennt als Motive für die Tat Habgier und Heimtücke. Laut „Bild“-Zeitung soll seine Frau vor ihrem Tod eine Lebensversicherung in Höhe von 400.000 Euro zugunsten des Angeklagten abgeschlossen haben.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Seine Anwältin sagte der Zeitung: „Mein Mandant beteuert seine Unschuld.“ Er sitzt seit Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft.

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