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Fliegen während der Schwangerschaft? Hier sind Ihre Flughafen- und Fluglinienrechte aufgeführt, von denen Sie möglicherweise nichts wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Fliegen während der Schwangerschaft? Hier sind Ihre Flughafen- und Fluglinienrechte aufgeführt, von denen Sie möglicherweise nichts wissen
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Wenn Sie während der Schwangerschaft ein Flugzeug nehmen, stehen Ihnen am Flughafen und an Bord alle möglichen Rechte und Vorteile zu, die möglicherweise nicht sofort ersichtlich sind.

Das Überspringen einer Warteschlange oder das Inanspruchnehmen von Hilfe kann das Fliegen während Ihres Aufenthalts deutlich stressfreier gestalten.

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Beim Check-in können Sie (manchmal) die Priority- und Business-Class nutzen

Einige Fluggesellschaften gestatten schwangeren Reisenden beim Einchecken die Nutzung der Priority- oder Business-Class-Spuren.

Die Regeln variieren jedoch je nach Unternehmen und Flughafen. Erkundigen Sie sich daher zunächst bei einem Mitarbeiter.

An der Sicherheitskontrolle können Sie die Familienspur nutzen

Auch wenn die Beschilderung darauf hindeutet, dass die Familienspuren an der Sicherheitskontrolle nur für Reisende mit kleinen Kindern vorgesehen sind, ist die Nutzung dieser Sicherheitskontrollen an den meisten Flughäfen auch schwangeren Frauen gestattet.

Dies wird oft auf Flughafen-Websites deutlich gemacht, daher lohnt es sich, zunächst online kurz nachzuschauen, wenn Sie unsicher sind.

In Europa ist dies der Fall für Rom Fiumicino, Venedig Marco Polo, München, Paris Charles de Gaulle (während der Schulferien) und die 46 von Aena betriebenen Flughäfen in Spanien, darunter Madrid, Barcelona, ​​Palma de Mallorca und Málaga-Costa del Sol.

Selbst wenn dies auf der Website nicht angegeben ist, werden Sie oft in die Prioritätswarteschlange geführt, wenn Sie sichtbar schwanger sind, oder es ist unwahrscheinlich, dass Sie abgelehnt werden, wenn Sie danach fragen.

Sie können sich von Körperscannern abmelden

Körperscanner und Metalldetektoren am Flughafen sind für schwangere Frauen und sich entwickelnde Babys völlig sicher, Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich abzumelden, wenn Sie möchten.

Innerhalb der EU haben alle Passagiere das Recht, einen Bodyscan abzulehnen. „In diesem Fall werden Sie mit einer alternativen Methode überprüft, die mindestens eine Handdurchsuchung umfasst“, heißt es in den offiziellen Vorschriften.

In den Richtlinien der britischen Regierung heißt es: „Anstelle eines Körperscans können Sie eine private Durchsuchung beantragen. Dabei handelt es sich um eine gründliche Handdurchsuchung, bei der Sie möglicherweise aufgefordert werden, einige Kleidungsstücke zu lockern oder auszuziehen.“

Sie können bei Ihrer Fluggesellschaft Mobilitätshilfe anfordern

Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können in der Regel mindestens 48 Stunden vor Abflug bei ihrer Fluggesellschaft besondere Unterstützung anfordern.

Dies ist kein automatischer Schwangerschaftsanspruch, kann aber beantragt werden, wenn Sie unter Beschwerden wie starker morgendlicher Übelkeit oder Schmerzen leiden und einen Rollstuhl oder Hilfe bei der Fortbewegung in großen Terminals benötigen, beispielsweise beim Transport eines Golfbuggys.

Bis zur 28. Schwangerschaftswoche können Sie ohne ärztliches Attest fliegen

Bei den meisten Fluggesellschaften können Sie bei Einlingsschwangerschaften bis zur 28. Woche oder später fliegen, ohne dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich. Informieren Sie sich daher immer vor der Buchung.

Ihre Fluggesellschaft gewährt Ihnen möglicherweise Priority Boarding

Laut der Kundenberatungs-Website AirHelp bieten viele Fluggesellschaften schwangeren Passagieren Priority Boarding an.

Dies wird auf den Websites der Fluggesellschaften nicht ausdrücklich angegeben, es lohnt sich jedoch, am Gate nachzufragen, ob Sie das Gefühl haben, dass Sie es benötigen.

Ihre Reisebegleitung kann ohne zusätzliche Kosten neben Ihnen sitzen

Im Rahmen eines neuen EU-Reformpakets, das Fluggästen zusätzliche Rechte einräumt, können schwangere Reisende ohne Sitzplatzreservierungsgebühren neben einer Reisebegleitung sitzen.

Die neuen Regeln sollen voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten.

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