Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Emirates darf künftig am Flughafen BER landen – sieben Flüge pro Woche

11 September 2026

SPD-Spitzenkandidat Krach: „Vorwürfe gegen mich unbegründet“

11 September 2026

Fenerbahce: Große Verwirrung um Trainer

11 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Tech»EuGH-Urteil: Encrochat-Daten in Strafprozessen nutzbar
Tech

EuGH-Urteil: Encrochat-Daten in Strafprozessen nutzbar

wochentlich.deBy wochentlich.de30 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
EuGH-Urteil: Encrochat-Daten in Strafprozessen nutzbar
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Der EuGH hat Klarheit in der brisanten Frage der Nutzbarkeit von Encrochat-Daten für Strafverfolger geschaffen. Die Deutsche Justiz erhält grünes Licht.

Im Streit um die Verwertbarkeit von sogenannten Encrochat-Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg deutschen Anklagebehörden den Rücken gestärkt. Auch ein Staatsanwalt dürfe bereits vorliegende Beweismittel von ausländischen Behörden anfordern – nicht nur ein Richter, entschied der EuGH am Dienstag. Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft die französischen Behörden um Daten gebeten.

Über den als sehr abhörsicher geltenden Encrochat-Kommunikationsdienst kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Die Kommunikationsdaten deutscher Nutzer wurden unter anderem dem deutschen Bundeskriminalamt über einen Europol-Server zur Verfügung gestellt.

Übermittlung der Daten wurde genehmigt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bat die französischen Behörden mit einer Europäischen Ermittlungsanordnung darum, die Daten unbeschränkt in Strafverfahren verwenden zu können. Das Strafgericht Lille genehmigte daraufhin die Übermittlung dieser Daten und ihre Verwendung in Strafverfahren in Deutschland. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.

In einem davon muss das Berliner Landgericht über einen Fall mutmaßlichen Drogenhandels entscheiden. Es zweifelte aber daran, dass die Beweismittel – vor allem Text- und Bildnachrichten – verwendet werden durften. Darum setzte es das Verfahren aus und stellte dem EuGH verschiedene Fragen.

Dieser präzisierte nun die Voraussetzungen für die Übermittlung und Verwendung von Beweismitteln. Ein Staatsanwalt darf sich demnach solche Daten von einem anderen EU-Mitgliedsstaat geben lassen, wenn er auch im Inland dafür zuständig wäre. Dass die französischen Behörden die Beweise in Deutschland und im Interesse der deutschen Behörden erhoben, sei hier nicht wichtig.

Die Grundrechte müssen gewahrt werden

Allerdings setzte der EuGH auch Grenzen. So müsse es einem Gericht möglich sein, die Wahrung der Grundrechte Betroffener zu überprüfen. Außerdem müsse ein EU-Land einen anderen Mitgliedsstaat vorab über Überwachung von Telekommunikation auf seinem Hoheitsgebiet informieren. Dessen Behörden könnten die Überwachung untersagen, wenn sie in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht genehmigt würde.

Der EuGH betonte, dass ein faires Verfahren gewährleistet werden müsse. Wenn ein Angeklagter zu wichtigen Informationen oder Beweismitteln nicht sachgerecht Stellung nehmen könne, müssten diese unberücksichtigt bleiben.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus

Das Landgericht hatte den EuGH auch gefragt, ob die Encrochat-Daten überhaupt verwendet werden dürften. Darauf antwortete der Gerichtshof, dass die Entscheidung im konkreten Fall Sache des Landgerichts sei. Dieses ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Darum gab es heute Probe-Alarm auf jedem Handy

10 September 2026

Vodafone-Sammelklage: Wer jetzt noch mitmachen kann

10 September 2026

Microsoft schließt fast 1.000 Sicherheitslücken

10 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

SPD-Spitzenkandidat Krach: „Vorwürfe gegen mich unbegründet“

11 September 2026

Fenerbahce: Große Verwirrung um Trainer

11 September 2026

Darf der Chef anrufen oder vorbeikommen? Anwalt klärt auf

11 September 2026

ZDF ändert Programm für Sondersendung zum 11. September 2001

11 September 2026

Neueste Beiträge

Ehefrau stirbt nach Missbrauch – zweiter Verdächtiger

11 September 2026

Ursachen und Tipps gegen Pickel

11 September 2026

Was Grün, Gelb, Rot und Lila bedeuten

11 September 2026

Recent Posts

  • Emirates darf künftig am Flughafen BER landen – sieben Flüge pro Woche
  • SPD-Spitzenkandidat Krach: „Vorwürfe gegen mich unbegründet“
  • Fenerbahce: Große Verwirrung um Trainer
  • Darf der Chef anrufen oder vorbeikommen? Anwalt klärt auf
  • ZDF ändert Programm für Sondersendung zum 11. September 2001

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.