Die EU-Länder einigten sich heute auf die technischen Einzelheiten des KI-Gesetzes, dem weltweit ersten Versuch, die Technologie nach einem risikobasierten Ansatz zu regulieren, nachdem im Dezember eine politische Einigung erzielt worden war. Es bedarf nun der Zustimmung des EU-Gesetzgebers, bevor die Regeln in Kraft treten.
Ob es heute zu einer Einigung kommen würde, blieb bis zuletzt ungewiss.
Vor allem Frankreich steht der Regulierung sogenannter Stiftungsmodelle wie ChatGPT skeptisch gegenüber; Das Land lehnte eine verbindliche Verpflichtung für Anbieter solcher Modelle ab. Es gab auch Vorbehalte gegen Transparenzanforderungen und Geschäftsgeheimnisse, doch beim heutigen Treffen der EU-Botschafter wurde der Text einstimmig angenommen.
Chatbots
Der risikobasierte Ansatz der Europäischen Kommission für KI wurde 2021, als das Regelwerk erstmals vorgestellt wurde, allgemein positiv aufgenommen, geriet jedoch Ende 2022 unter Druck, als OpenAI ChatGPT einführte und eine weltweite Debatte über Chatbots entfachte.
Das Europäische Parlament fügte einen neuen Artikel mit einer ausführlichen Liste von Verpflichtungen hinzu, um sicherzustellen, dass diese Systeme die Grundrechte respektieren, da der Plan der EU-Exekutive keine Bestimmungen für Stiftungsmodelle enthielt.
Als Reaktion darauf brachten Deutschland, Frankreich und Italien einen Gegenvorschlag ein, der eine „verbindliche Selbstregulierung durch Verhaltenskodizes“ für Stiftungsmodelle befürwortete.
Nach der heutigen Zustimmung wird das Europäische Parlament höchstwahrscheinlich Mitte Februar in seinen Ausschüssen für Binnenmarkt und Bürgerrechte und im März oder April im Plenum abstimmen. Danach soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten und eine Umsetzungsfrist von bis zu 36 Monaten vorsehen. Die Anforderungen an KI-Modelle treten bereits nach einem Jahr in Kraft.
Das Gesetz unterteilt KI-Systeme nach ihrem potenziellen Risiko für die Gesellschaft in vier Hauptkategorien.
Die als risikoreich eingestuften Systeme unterliegen strengen Regeln, die gelten, bevor sie auf den EU-Markt gelangen. Sobald sie verfügbar sind, stehen sie unter der Aufsicht nationaler Behörden, unterstützt vom KI-Büro innerhalb der Europäischen Kommission.
Diejenigen, die in die Kategorie des minimalen Risikos fallen, werden von zusätzlichen Regeln befreit, während diejenigen, die als begrenztes Risiko eingestuft sind, grundlegende Transparenzpflichten erfüllen müssen.
