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Politik

„Erste Hilfe“ für die Pflege

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Versorgung

„Erste Hilfe“ für die Pflege – was soll kommen?

Aktualisiert am 05.11.2026 – 14:23 UhrLesedauer: 4 Min.

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Minister Linnemann will „harte Brüche“ beim Start der Reform vermeiden. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

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Für die umstrittenen Sparpläne zum Absichern der Pflegeversicherung beginnt die konkrete Gesetzgebung. Die Koalition will nachbessern, damit abrupte Umstellungen nicht noch Verunsicherung bringen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will Schwierigkeiten für Pflegebedürftige beim baldigen Start der Pflegereform vermeiden und plant dazu noch Nachbesserungen. „Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen“, sagte er zur Einbringung der Gesetzespläne im Bundestag. Mit den Regierungsfraktionen von Union und SPD liefen Gespräche mit dem Ziel, dass sich Betroffene besser auf ein neues System bei Unterstützungsleistungen für die Pflege daheim einstellen können. Opposition und Sozialverbände warnten vor Kürzungen und mehr Zugangshürden.

Die Reform soll in großen Teilen zum 1. Januar greifen, um ein Milliardenloch der Pflegeversicherung zu schließen und allgemeine Beitragserhöhungen für 2027 abzuwenden. Dies sei eine „Erste Hilfe“, sagte Linnemann. Vorschläge für eine umfassende Reform soll eine Expertenkommission liefern.

Hintergrund sind seit langem stark steigende Ausgaben, die auf 74 Milliarden Euro pro Jahr hochgegangen sind. „Wenn wir unser Pflegesystem bewahren wollen, müssen wir diese Kostenspirale durchbrechen“, sagte Linnemann. Dabei trägt die Pflegeversicherung anders als die Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für die Pflege. Betroffene müssen einen Eigenanteil zahlen.

Ins Kabinett schaffte es der Entwurf erst nach Gezerre bis zur letzten Minute. Nun sind die Koalitionsfraktionen am Zug. Die Zeit bis zum 1. Januar drängt.

Das Sparziel

Ins Auge fällt schon eine noch bestehende Lücke: Laut Entwurf sollen die Maßnahmen des Gesetzes 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro haben – allerdings bei einem erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro.

Pflegebeiträge I

Nach der jüngsten allgemeinen Anhebung 2025 liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Er soll zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte herauf, so dass der Kinderlosenbeitrag auf 4,5 Prozent steigt. Das soll Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro bringen. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.

Pflegebeiträge II

Gutverdiener sollen stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze beim Monatsgehalt, bis zu der bei allen Beiträge abgezogen werden, 2027 um zusätzlich 300 Euro erhöht werden. Ab 2028 soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahre und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch gratis Mitversicherte soll das Beitrag zahlende Familienmitglied dann 0,52 Prozent Zuschlag zahlen.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr ab und zu angepasst werden. Kommen sollen jährliche Erhöhungen orientiert an der Inflationsentwicklung, aber erst ab 2029. Das soll Pflegebedürftigen langfristig Sicherheit bringen und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Dafür fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg.

Pflegeeinstufungen

Eine Reform von 2017 gilt als wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Leistungsbezieher rasant auf sechs Millionen gestiegen ist. Damals stark erweiterte Kriterien fürs Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium.

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