In der JVA Preungesheim starb vergangenes Jahr eine Inhaftierte. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Ärztin wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Nach dem Tod einer Frau in einem Frankfurter Gefängnis ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Ärztin aus dem Rhein-Main-Gebiet. Es geht um den Verdacht auf fahrlässige Tötung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf t-online-Anfrage mitteilte.
So werde gegen die Medizinerin aus der Rhein-Main-Region seit Februar 2025 ermittelt. Grundlage für den Anfangsverdacht seien Patientenunterlagen der Klinik, in der die Verstorbene am 15. Juni 2024 zunächst behandelt worden war. Die Ermittler prüfen nun, ob es einen Behandlungsfehler vonseiten der Ärztin gegeben hat.
Die Inhaftierte war am späten Nachmittag beziehungsweise frühen Abend des 15. Juni 2024 in das Krankenhaus gebracht worden, nachdem ein Rettungsdienst durch die JVA Preungesheim alarmiert wurde. Nach der Behandlung sei sie erneut in die JVA Preungesheim zurückgesandt worden. Auf dem Rückweg erlitt sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen medizinischen Notfall und musste reanimiert werden. Der Rettungsdienst sei daraufhin erneut alarmiert worden. Die Reanimation der Frau wurde laut Sprecher fortgesetzt, während die Frau erneut in das Krankenhaus transportiert wurde.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die verstorbene Inhaftierte an jenem Tag nichts getrunken. Mehrere Versuche am Nachmittag, ihr Wasser zu geben, seien daran gescheitert, dass sie es wieder ausgespuckt habe. Daraufhin habe man den medizinischen Dienst beigezogen und den Rettungsdienst alarmiert. Dieser habe dann entschieden, die Verstorbene in ein Krankenhaus zu bringen. Die Ermittlungen dauern an.
Die Frau war am 8. Juni 2024 durch Beamte des Polizeipräsidiums Mittelhessen festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankfurt einen Tag später an das Amtsgericht Frankfurt überstellt worden. Sie soll ihren Lebensgefährten mit einem Messer angegriffen haben, wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete.
Die Mutter der Verstorbenen erhebt mit ihrer Anwältin Vorwürfe gegen die Behörden. So sei die Verstorbene psychisch krank gewesen und hätte in einer psychischen Klinik, statt in einer JVA untergebracht werden sollen.