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You are at:Home»Finanzen»Entscheidung um Coke Zero und alkoholfreies Bier ist gefallen
Finanzen

Entscheidung um Coke Zero und alkoholfreies Bier ist gefallen

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Neuer Gesetzentwurf

Doch keine Zuckersteuer auf Coke Zero


Aktualisiert am 01.10.2026 – 03:33 UhrLesedauer: 2 Min.

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Lars Klingbeil (SPD): Der Finanzminister hat den Gesetzentwurf zur Zuckersteuer offenbar überarbeitet. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Die geplante Steuer auf gezuckerte Getränke nimmt Form an. Ein neuer Gesetzentwurf grenzt nun ein, welche Produkte betroffen sein sollen.

Die umstrittene Zuckergetränkesteuer nimmt konkretere Gestalt an – und fällt offenbar enger aus als zunächst diskutiert. Zuckerfreie Getränke wie Coke Zero sowie alkoholfreies Bier sollen doch nicht unter die Abgabe fallen. Das geht aus dem Entwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz hervor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und dem „Handelsblatt“ vorliegt.

Besteuert werden sollen demnach Getränke, die mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. Betroffen wären unter anderem Limonaden, aromatisierte oder gesüßte Wässer, Konzentrate und Sirupe. Auch Frucht- und Gemüsesäfte könnten unter die Steuer fallen – allerdings nicht, wenn ihnen kein Zucker zugesetzt wurde.

Ausgenommen sein sollen laut Bericht zudem Nahrungsergänzungsmittel sowie Produkte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. Auch alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier sollen dem Entwurf zufolge nicht besteuert werden.

Je mehr Zucker, desto höher die Steuer

Nach Angaben des „Handelsblatts“ sieht der Gesetzentwurf eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Verbrauchsteuer vor. Je höher der Zuckergehalt eines Getränks ist, desto höher soll die Abgabe ausfallen.

Für Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens 5 und weniger als 7 Gramm je 100 Milliliter ist demnach ein Steuersatz von 0,26 Euro vorgesehen. Bei 7 bis unter 10 Gramm Zucker sollen es 0,32 Euro sein. Enthält ein Getränk 10 Gramm Zucker oder mehr je 100 Milliliter, soll die Steuer 0,38 Euro betragen.

Die Bundesregierung rechnet dadurch laut dem Bericht im kommenden Jahr mit Einnahmen von 795 Millionen Euro. Ab 2028 sollen sich die Mehreinnahmen jährlich auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen.

Geld soll Gesundheitsfonds entlasten

Mit der Steuer soll eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanziert werden. Zugleich verfolgt die Bundesregierung damit das gesundheitspolitische Ziel, den Konsum von Zucker einzudämmen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht in der Abgabe auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wenn hoher Zuckerkonsum die Gesundheitskosten erhöhe, sollten Verbraucher entsprechend stärker an deren Finanzierung beteiligt werden.

Teile der Union sind gegen die Steuer

Politisch bleibt die Zuckergetränkesteuer umstritten. Teile der Union lehnen die Abgabe ab. Für Unruhe hatte vor einigen Wochen ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium gesorgt. Darin war auch erwogen worden, zuckerfreie Zero-Getränke zu besteuern.

Hintergrund dieser Überlegung waren demnach mögliche Umweltbelastungen durch chemische Stoffe in solchen Getränken. Klingbeil hatte entsprechenden Plänen nach öffentlicher Kritik jedoch rasch eine Absage erteilt. Dies zeigt sich nun offenbar auch im Gesetzentwurf.

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