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Finanzen

Regierung beendet Teilrenten-Trick ab 2027

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Regierung zieht Schlussstrich

Dieser Rententrick ist bald nicht mehr möglich


Aktualisiert am 01.10.2026 – 06:10 UhrLesedauer: 3 Min.

Rentnerpaar sichtet seine Finanzen: Mit Teilrente ist es bisher möglich, auch als regulärer Altersrentner weitere Rentenansprüche zu sammeln.Vergrößern des Bildes

Älteres Paar sichtet seine Finanzen (Symbolbild): Die Bundesregierung will den Spielraum für Rentner einschränken, weiter Rentenansprüche zu sammeln. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Wer Angehörige pflegt, kann dafür Rentenpunkte erhalten. Dank eines legalen Tricks ist das sogar für alle Rentner möglich. Doch damit soll bald Schluss sein.

Arbeit kann viele Formen annehmen: Neben der klassischen Erwerbsarbeit zählen dazu Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Dass diese auch als Sorgearbeit bekannten Tätigkeiten wichtige Beiträge für die Gesellschaft sind, erkennt der Staat an, indem er Eltern und pflegende Angehörige mit Rentenpunkten belohnt. Es wird also so getan, als hätten diese Personen für bestimmte Zeiten der Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet. Das erhöht ihre spätere Rente.

Bei der Pflege von Angehörigen ist es nicht selten der Fall, dass die pflegenden Personen selbst bereits in Rente sind. Auch sie können grundsätzlich weiter Rentenpunkte sammeln. Solange sie das reguläre Rentenalter, die sogenannte Regelaltersgrenze, noch nicht erreicht haben, passiert das automatisch. Die Pflegeversicherung zahlt dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für diese pflegenden Rentner ein. Ihre Rente wird neu berechnet, sobald sie das reguläre Rentenalter erreicht haben.

Ältere Rentner müssen einen Trick anwenden

Sind pflegende Rentner bereits älter als das für sie geltende reguläre Eintrittsalter, greift eine andere Regelung: Dann sind sie versicherungsfrei und die Pflegekasse muss keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen. Bisher gibt es jedoch einen legalen Trick, um doch noch Rentenpunkte zu sammeln: Sie können eine sogenannte Teilrente beantragen. Die Pflegeperson wird dadurch wieder versicherungspflichtig und die Pflegeversicherung muss wieder Beiträge leisten. Möglich ist das bereits, wenn sie nur auf 0,01 Prozent ihrer Vollrente verzichten.

Bei einem Auszahlbetrag von 1.500 Euro im Monat würde es also reichen, wenn reguläre Altersrentner für die Dauer der Pflegetätigkeit 15 Cent pro Monat weniger erhalten (0,01 Prozent von 1.500 Euro). Je nach erbrachter Leistung und Pflegegrad erhöht ein Jahr häusliche Pflege den Rentenanspruch damit zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres derzeit um 7,04 Euro bis 37,27 Euro monatlich. Diesem Kniff will die Bundesregierung nun aber einen Riegel vorschieben.

Ende der „unbeabsichtigten Gestaltungsmöglichkeit“

Im Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), den das Kabinett nun verabschiedet hat, heißt es, Pflegepersonen hätten mit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes von 2017 „eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung“ erhalten. Um die klamme soziale Pflegeversicherung zu entlasten, soll es ab 1. Januar 2027 nur noch jenen Rentnern möglich sein, Rentenpunkte aus einer Pflegetätigkeit zu erhalten, die ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

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Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen (Rente für langjährig Versicherte). Auch wer 45 Beitragsjahre zusammen hat und bis zu zwei Jahre vor seinem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand wechselt, kann für Pflege weiter Rentenpunkte kassieren (Rente für besonders langjährig Versicherte).

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