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Finanzen

Endet dann automatisch der Job?

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Juni 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Endet dann automatisch der Job?
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Folgen von Teilrente.

Viele Menschen nutzen den Übergang in den Ruhestand flexibel – etwa mit einer Teilrente. Versicherte können dann steuern, in welchem Umfang sie noch arbeiten oder in Rente gehen wollen. Wie viel Prozent Ihrer Rente Sie als Teilrente beziehen wollen, können Sie fast beliebig wählen – der Anteil muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent betragen. Doch welche Auswirkungen hätte das auf den Job?

Ein t-online-Leser fragt konkret: „Handelt es sich bei der Teilrente von 99,99 Prozent um eine Altersrente? Und wenn ja, würde damit das Arbeitsverhältnis automatisch enden?“

Die Antwort weiß Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Ja, bei einer Teilrente von 99,99 Prozent handelt es sich um eine Altersrente.“ Ein Rentenbezug in dieser Höhe könne beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Sie das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben, aber Sie noch eine pflegebedürftige Person betreuen.

Doch was ist mit dem bisherigen Job? „Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer Altersrente, egal ob als Teil- oder Vollrente“, sagt Pottin. Etwas anderes könne aber im Tarif- oder im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Die Altersrente zunächst nur zum Teil zu beziehen, kann auch für all jene sinnvoll sein, die sich für die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte entscheiden. Denn bei dieser Rentenart, die Sie frühestens mit 63 Jahren und nach 35 Beitragsjahren beziehen können, wird die Rente gekürzt – bei einer Teilrente aber eben nur auf einen Teil Ihrer Rente.

Beziehen Sie beispielsweise eine Teilrente von 60 Prozent, werden die Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte nur auf jene 60 Prozent angewendet. Die restlichen 40 Prozent Ihrer Rente, die Sie beziehen, sobald Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, bleiben Ihnen in vollem Umfang erhalten. Bei der Rente für langjährig Versicherte gilt: Pro Monat, den Sie früher die Rente beziehen, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Und die Teilrente hat noch einen Vorteil: So bleibt der Anspruch auf Krankengeld erhalten. Bei Vollrentnern, die weiterarbeiten wollen, wäre das nicht so.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie gleichzeitig eine Betriebsrente beziehen wollen. Bei manchen Verträgen kann es nämlich sein, dass diese erst gezahlt wird, wenn Sie eine Vollrente erhalten. Für die Zeit der Teilrente wäre die Betriebsrente also „verloren“.

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