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Lifestyle

Dürfen Jäger Hunde erschießen? Wo Sie Ihren Hund anleinen sollten

wochentlich.deBy wochentlich.de12 März 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Dürfen Jäger Hunde erschießen? Wo Sie Ihren Hund anleinen sollten
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Sie gehen im Wald spazieren und plötzlich wird Ihr Hund erschossen? Das Horrorszenario kann zur Realität werden. Warum? Und ist das erlaubt?

Gassigehen im Wald oder auf Feldwegen – weit weg von stinkigen, staubigen Straßen? Das freut sowohl Hunde als auch deren Besitzer. Doch dieser kleine Ausflug kann Folgen haben. Denn in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Jäger einen Hund erschießen. Dürfen sie das?

Jäger verfügen über einen Jagdschein. Das bedeutet, dass sie auf Tiere schießen dürfen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der Jäger jagdschutzberechtigt ist (siehe Infobox) und dass er den Hund oder die Katze beim Wildern erwischt hat. Jetzt darf der Jäger jedoch nicht einfach schießen. Zuvor muss er den Hunde- oder Katzenhalter ausfindig machen. In einigen Fällen muss er zudem erst das Ordnungsamt über den Vorfall informieren.

Grundlage ist § 23 Bundesjagdgesetzes (BJagdG), siehe auch die Landesjagdschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Demnach sind Jäger sogar dazu verpflichtet, ihr Wild zu schützen – insbesondere vor wildernden Hunden und Katzen.

Übrigens: Es gibt noch eine andere Situation, in der ein Jäger ein Haustier töten darf: Wenn es sich in einer Falle verfangen hat und eine „Tötung aus Gründen des Tierschutzes“ erforderlich ist. Das heißt, dass der Hund oder die Katze vermutlich in der Falle verenden wird und durch den Schuss die Qualen reduziert werden.

Hundebesitzer wissen, dass sie verpflichtet sind, ihren Hund vom Wildern abzuhalten – beispielsweise, indem sie den Leinenzwang beachten und einhalten. Der Hund muss also frei laufend sein, um ihn erschießen zu dürfen.

Weiterhin gilt: Der Hund muss schon mehrfach gewildert haben.

Und selbst dann müssen Jäger noch die anderen Vorschriften (Besitzersuche, Meldung beim Ordnungsamt) erfüllen, ehe sie tätig werden dürfen.

Da die Anzahl frei laufender Katzen sehr hoch ist und sie ein Problem für bestimmte Kleintiere darstellen, dürfen Jäger zum Schutze ihres Wildes die Samtpfoten unter bestimmten Umständen töten.

Hält sich eine Katze mindestens 200 Meter von ihrem Zuhause auf und wildert sie, kann der Jäger sie erschießen. In einigen Bundesländern muss der Abstand mindestens 500 Meter betragen. Auch in diesem Fall muss die Katze vorher mehrfach beim Wildern ertappt worden sein.

Die Rechtslage ist schwierig. Kann dem Jäger ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachgewiesen werden, droht ihm eine Geldstrafe. Ist das nicht der Fall, hat der Jäger gemäß § 23 BJagdG die Rechtsprechung meist auf seiner Seite.

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