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Lifestyle

Dürfen Hotels und Banken Ihren Ausweis kopieren?

wochentlich.deBy wochentlich.de27 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Dürfen Hotels und Banken Ihren Ausweis kopieren?
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Nahezu jeder Erwachsene in Deutschland besitzt einen Personalausweis. Ohne ihn ist vieles nicht möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, wofür Sie ihn einsetzen. Denn einige Betrüger könnten einen leichtsinnigen Umgang mit den sensiblen Daten schnell ausnutzen.

Das Wichtigste im Überblick


Der Personalausweis ist ein Identifikationsdokument. Daher möchten einige Banken oder Hotels ihn gerne als Identifikationsnachweis kopieren – „für die Unterlagen“, wie es oft heißt. Aber auch bei Autovermietungen soll der Personalausweis vorgezeigt und dann auch am liebsten als Pfand einbehalten werden. Ist das erlaubt? Schließlich enthält die kleine Plastikkarte viele sensible Daten, auf die nicht jeder Zugriff haben sollte.

Ist ein Perso Pflicht?

In Deutschland gilt für Personen mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Ausweispflicht. Demnach müssen sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen (Paragraf 1 Personalausweisgesetz) – ob es sich dabei um einen Reisepass oder einen Personalausweis handelt, ist unerheblich. Eine Mitführpflicht gibt es jedoch nicht.

Vor wem muss ich mich ausweisen?

Das Vorzeigen des Identifikationsnachweises kann lediglich die Polizei, das Ordnungsamt, die Steuerfahndung sowie der Zoll verlangen.

Geschäfte, Hotels oder bestimmte Lokalitäten haben hingegen nicht das Recht, den Personalausweis zu sehen. Selbst dann nicht, wenn sie auf das Melde- oder das Jugendschutzrecht verweisen. Auf das Kopieren des Personalausweises oder des Reisepasses haben die Betreiber ebenfalls kein Recht, erklärt Matthias Taube, zuständig für Identitätsmanagement sowie das Pass- und Ausweiswesen im Bundesinnenministerium (BMI).

Wird der Ausweis auf Nachfrage nicht vorgezeigt, muss dessen Eigentümer wiederum mit Einschränkungen rechnen – er darf dann beispielsweise keinen Alkohol kaufen oder konsumieren.

Darf ich meinen Personalausweis kopieren?

„Grundsätzlich ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt“, erklärt Carl Christoph Möller, Referent Datenschutz & Datensicherheit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW), auf Nachfrage von t-online. Und ergänzt: „… wenn die Ablichtung durch den Inhaber selbst oder mit dessen Zustimmung erfolgt.“ Bei der Kopie des Personalausweises muss jedoch erkennbar sein, dass es sich um eine Kopie handelt. Hierfür reicht beispielsweise der Vermerk „Kopie“ auf dem Ausdruck.

In Hotels reicht anstelle einer Kopie des Identifikationsnachweises auch das Ausfüllen eines Meldescheins aus. In dem Formular werden dann Angaben zum Namen und zum Wohnsitz festgehalten. Der Meldeschein gilt jedoch nur für Inlandstouristen.

Aber: Anbieter von Telekommunikationsdiensten können bei Vertragsschluss die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen und diesen auch kopieren, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist bei der Kopie zu beachten?

Taube empfiehlt darüber hinaus, auf der Kopie kritische Angaben zu schwärzen. Hierzu zählen unter anderem

  • die Seriennummer,
  • der personalisierte Sicherheitsfaden,
  • die Zugangsnummer und
  • die maschinenlesbare Zone.

Auch für Kopien, die Sie im Ausland einsetzen – beispielsweise beim Einchecken im Hotel – sollten diese Angaben unkenntlich gemacht werden.

Aber: Es gibt auch eine Ausnahme von dieser Regel. Denn im Gegensatz zu Hotels und Geschäften dürfen Banken oder Versicherungen eine ungeschwärzte Kopie verlangen, anfertigen und aufbewahren – allerdings nur für fünf Jahre. Die organisierte Kriminalität soll mit dieser Ausnahme eingedämmt und bekämpft werden.

Darf ich den Ausweis als Pfand hinterlegen?

Wer möchte, kann seinen Personalausweis oder Reisepass als Pfand hinterlegen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die e-ID-Funktion nicht aktiviert ist. Andernfalls könnten Kriminelle Ihren Personalausweis zur Authentifizierung im Internet nutzen.

Eine Pflicht, den Personalausweis oder Reisepass als Pfand zu hinterlegen, besteht lediglich bei den zur Identitätsfeststellung befugten Behörden. Fordern Vermieter oder Leihunternehmen Sie zur Herausgabe des Passes auf, können Sie dies verweigern. Als Alternative können Sie dann einen Wertgegenstand als Pfand anbieten.

Achtung: Vor allem im Ausland sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass stets bei sich tragen und nicht als Pfand im Hotel hinterlegen oder ihn in den Zimmersafe legen, rät das BMI.

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