Die Umtauschfrist für die Führerscheine, die für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ausgestellt wurden, ist Ende Januar abgelaufen. So viele Münchner haben diese Frist verpasst.
In diesem Jahr war die Frist für Führerscheininhaber, deren Geburtsdatum zwischen den Jahren 1965 und 1970 lag, der 19. Januar. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München hat t-online auf Nachfrage hin mitgeteilt, dass schätzungsweise 237.000 Münchner von diesem Umtausch betroffen seien. Lediglich 75.000 Münchner stellten laut Margarete Arlamowski, Referatsleitung des KVR, einen Umtauschantrag. Das bedeutet, dass noch etwa 162.000 Anträge ausstehen.
Was man für den Umtausch mitbringen muss
Wer seinen Hauptwohnsitz in München hat und dort seinen Führerschein umtauschen lassen möchte, der kann schriftlich einen Antrag bei der Führerscheinstelle in der Garmischer Straße 19/21 stellen. Für den Umtausch benötigt werden Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein.
Sollte der Papier-Führerschein nicht von der Behörde der Gemeinde ausgestellt worden sein, in der dessen Inhaber lebt, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese wird von der Behörde herausgegeben, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Der Umtausch des Führerscheins kostet rund 25 Euro. Der alte Führerschein wird entwertet und kann dann als Andenken wieder mitgenommen werden.
Warum die Führerscheine getauscht werden müssen
Wer vergessen hat, seinen Führerschein umtauschen zu lassen, sollte das möglichst schnell nachholen, denn der Umtausch ist verpflichtend. Wer die Frist verstreichen lässt und trotzdem mit dem Führerschein erwischt wird, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein beträgt circa acht Wochen.
Bereits 2006 wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, die vorsieht, dass die verschiedenen Führerscheinmodelle der einzelnen Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden sollen. Diese Maßnahme soll zu mehr Fälschungssicherheit führen.