Regel und Ausnahme
Darf ein Deutscher zwei deutsche Reisepässe besitzen?
19.09.2026 – 07:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Jeder erwachsene deutsche Staatsbürger besitzt in der Regel eine ID-Karte. Wer reisen will oder muss, hat zusätzlich einen Reisepass. Für einige Deutsche gibt es Gründe, sogar zwei zu besitzen.
Eigentlich gilt in Deutschland: ein Mensch, ein Pass. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel, wie das Bundesportal mitteilt. Zwei deutsche Reisepässe, beide auf denselben Namen ausgestellt und beide gleichzeitig gültig – das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, darf in Deutschland einen Zweitpass beantragen.
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Wenn der erste Pass bei der Botschaft liegt
Ein typischer Fall betrifft Menschen, die beruflich viel im Ausland unterwegs sind. Für manche Länder muss der Reisepass bei einer Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden, um ein Visum zu erhalten. Das kann einige Zeit dauern.
Steht währenddessen bereits eine weitere Reise in ein Land an, für das ebenfalls ein Reisepass benötigt wird, entsteht ein Problem: Das eigentlich gültige Dokument liegt bei einer ausländischen Vertretung. Genau für solche Fälle kann ein zweiter deutscher Reisepass ausgestellt werden. Während der eine für das Visum benötigt wird, kann sein Besitzer mit dem anderen weiterreisen.
Um in den Besitz des Zweitpasses zu kommen, können beim ausstellenden Amt als Nachweis unter anderem eine Bestätigung des Arbeitgebers, Flugtickets oder Buchungsbestätigungen verlangt werden.
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Wenn Stempel im Pass zum Problem werden
Es gibt noch einen politisch brisanteren Grund. Ein Zweitpass kann auch infrage kommen, wenn einem Reisenden wegen seiner bisherigen Reisehistorie Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land drohen.
Das Bundesportal nennt ausdrücklich den Fall, dass aus Einreisestempeln hervorgeht, dass sich der Passinhaber zuvor in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat. Ist deshalb mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen, kann ein berechtigtes Interesse an einem zweiten Pass bestehen.
Auch bestimmte Berufsgruppen können darauf angewiesen sein. Als Beispiele nennt die Verwaltung fliegendes Personal von Luftfahrtunternehmen und Seeleute.
Einfach nur gerne oder häufig zu verreisen, genügt dagegen nicht. Selbst eine geplante Weltreise begründet nicht automatisch einen Anspruch auf einen Zweitpass. Ob die vorgetragenen Gründe ausreichen, entscheidet die zuständige Passbehörde im Einzelfall.
Eine weitere Besonderheit: Der zweite deutsche Reisepass ist nur sechs Jahre gültig. Ein gewöhnlicher Reisepass für Menschen ab 24 Jahren hat dagegen üblicherweise eine Gültigkeit von zehn Jahren.