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Gesundheit

Diese drei soll es bald ohne Rezept geben

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Diese drei soll es bald ohne Rezept geben
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Sachverständigenausschuss entscheidet

Diese drei Medikamente soll es bald ohne Rezept geben


22.07.2026 – 13:28 UhrLesedauer: 2 Min.

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Tabletten und Euroscheine (Symbolbild): Ein Fachausschuss hat empfohlen, die Rezeptpflicht für verschiedene Medikamente aufzuheben. (Quelle: IMAGO / BREUEL-BILD/imago)

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Ein Fachgremium empfiehlt für gleich drei Medikamente die Befreiung von der Rezeptpflicht. Ein Antrag für ein weiteres Mittel fiel hingegen bei den Sachverständigen durch.

Drei Medikamente können zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Rezept bezogen werden. Dafür sprach sich der an diesem Dienstag tagende Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht aus. Das dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untergeordnete Gremium entscheidet zweimal im Jahr auf Antrag darüber, ob die Rezeptpflicht für bestimmte Medikamente aufgehoben wird. Diese können dann frei in Apotheken verkauft werden.

Insgesamt vier Anträge lagen dem Ausschuss an diesem Dienstag vor – drei wurden positiv entschieden, einer negativ. Für eine Aufhebung der Rezeptpflicht sprach sich der Ausschuss bei den folgenden drei Arzneimitteln aus:

  • Prednisolon (zur Anwendung auf der Haut): Hierbei handelt es sich um ein Kortisonpräparat, das gegen Entzündungen helfen soll. Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, Prednisolon von der Rezeptpflicht auszunehmen – zumindest dann, wenn es als Creme verwendet wird. Bislang war Prednisolon nur in Kombination mit Salicylsäure rezeptfrei erhältlich.
  • Digitoxin: Digitoxin wird meist als Augentropfen bei Überanstrengung der Augen (Asthenopie) verwendet. Diese Anwendung soll künftig rezeptfrei möglich sein, empfahl der Ausschuss.
  • Olopatadin: Der antiallergische Wirkstoff, der meist als Augentropfen verkauft wird, kann für Erwachsene bereits heute rezeptfrei in der Apotheke erworben werden. Künftig soll dies auch für Kinder ab drei Jahren möglich sein.

Abgelehnt wurde vom Ausschuss hingegen der Antrag, Bilsenkrautblätter und Bilsenkraut von der Rezeptpflicht auszunehmen. Lediglich ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, acht weitere lehnten den Antrag ab. Bilsenkraut wird etwa bei Krämpfen im Verdauungstrakt verwendet.

Bevor die Rezeptpflicht für die genannten Medikamente aufgehoben wird, muss das Bundesgesundheitsministerium noch eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung beschließen.

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