Neuerungen im Überblick
Beamtenbesoldung, Steuern, Rente: Das ändert sich im Mai
Aktualisiert am 27.04.2026 – 11:10 UhrLesedauer: 4 Min.

Vom Gehalt bis zur Rente: Auch im Mai treten wieder mehrere Neuerungen in Kraft. Was Verbraucher jetzt wissen sollten.
Ob auf der Gehaltsabrechnung, beim Tanken oder bei der Rentenplanung: Im Mai gelten mehrere neue Regelungen, die sich im Alltag bemerkbar machen dürften. Einige bringen finanzielle Entlastung, andere eröffnen neue Möglichkeiten. Unser Überblick hilft, den Durchblick zu behalten.
Mehr Geld für Bundesbeamte
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Beamtenbesoldung des Bundes reformieren. Erhält sein Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundestags, greifen ab 1. Mai mehrere Neuerungen, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu zählt, dass die unterste Besoldungsstufe in allen Besoldungsgruppen im Bund entfällt. Wer bisher dort eingruppiert war, wird höhergestuft.
Konkret heißt das: Wer sich in der untersten Besoldungsgruppe A3 in Stufe 1 befindet, rückt ab Mai in Stufe 2 vor. Statt 2.706,99 Euro gibt es dann 3.107,26 Euro Grundgehalt. Da laut Verfassungsgericht aber auch ausreichend große Gehaltsabstände zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bestehen sollen, profitieren auch alle Beamten in höheren Stufen von der Verschiebung.
Zudem wird es eine pauschale Einmalzahlung von 138 Euro für alle jene geben, die im Jahr 2021 mindestens einen Tag im Dienst waren. Weitere Nachzahlungen betreffen Beamte mit Kindern, sowie bestimmte Hochschullehrer und Richter. Außerdem werden die Kinderzuschläge stark angehoben. Grundsätzlich keine höhere Besoldung gibt es für Spitzenbeamte.
Höhere Gehälter im öffentlichen Dienst
Auch die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr werden die Tabellenentgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) um 2,8 Prozent steigen. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen. Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhalten zusätzlich 75 Euro mehr.
Steuersenkung für Autofahrer
Zum ersten 1. Mai sinken die Steuern auf Diesel und Benzin, um die Bürger von den gestiegenen Spritpreisen infolge des Iran-Kriegs zu entlasten. Für die Dauer von zwei Monaten sollen die Energiesteuern um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter fallen.
Steuerfreie Entlastungsprämie
Unternehmen sollen ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes passierte bereits den Bundestag und muss noch durch den Bundesrat, was für den 8. Mai geplant ist.
Einen gesetzlichen Anspruch auf den Krisenbonus gibt es allerdings nicht, er ist für die Arbeitgeber freiwillig. Die Auszahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.
Diese Jahrgänge können in Rente gehen
Für einige Geburtsjahrgänge hält der Mai 2026 gute Nachrichten bereit. Denn es ist der erste Monat, in dem sie bestimmte Altersrenten beantragen oder beziehen können. Dabei gilt: