Hamburger Islamistengruppe verboten
„Muslim Interaktiv“: Altbackene Ideologie in modernem Gewand
Aktualisiert am 05.11.2025 – 14:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Sie locken junge Muslime mit TikTok-Videos und Popästhetik, fordern offen ein Kalifat: Die Hamburger Gruppe „Muslim Interaktiv“ ist jung, radikal und gut vernetzt. Jetzt wurde sie verboten. Ob ihr Einfluss damit schwindet, ist offen.
Gegründet wurde „Muslim Interaktiv“ 2020 in Hamburg. Laut Verfassungsschutz ist sie eine Nachfolgeorganisation der bereits verbotenen „Hizb ut-Tahrir“ (HuT). Die Ideologie: Der Westen unterdrückt Muslime, die einzig wahre Ordnung sei das Kalifat.
„Kalifat ist die Lösung“ und „Deutschland ist eine Wertediktatur“– mit Slogans wie diesen trat „MI“ öffentlich bei Demonstrationen auf. Eines der Ziele war die Gründung eines Staates, in dem islamisches Recht gilt, die Scharia. Dementsprechend befand sich die Gruppe auf direktem Kollisionskurs mit Demokratie und Grundgesetz, wie der Verfassungsschutz urteilt.
Dennoch mobilisierte sie in Hamburg immer wieder junge Menschen für die Teilnahme an Demos: etwa im April 2024 am Steindamm oder nach der Koranverbrennung in Schweden 2023. Auch nach dem Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 orchestrierte „MI“ Protestaktionen, die medial viel Beachtung fanden.
Vor allem das Auftreten und die Ansprache der Gruppe machen sie für Jugendliche und junge Erwachsene besonders interessant. Denn optisch geben sich „MI“ und deren Mitglieder modern: Statt altbackener Tracht tragen sie Caps und Hoodies, setzen auf Rap-Videos und Instagram-Kampagnen.
Die Gruppe stellt sich zwar als Kollektiv ohne starre Hierarchie dar, doch ein Name steht dennoch im Mittelpunkt: Joe Adade Boateng, der sich auch Raheem Boateng nennt – Lehramtsstudent und Social-Media-Aktivist. Er sprach auch auf Demos und bekam den Titel „Islamisten-Popstar“ verpasst.
Die Hamburger Behörden beobachteten die Gruppe früh, stuften sie spätestens 2022 als extremistisch ein. Große islamische Verbände distanzierten sich von „MI“, doch eine starke Gegenbewegung blieb aus.
Nach dem Verbot ist es „MI“ und seinen Anhängern fortan nicht gestattet, Organisationseigentum zu nutzen, Nachfolgeorganisationen zu gründen oder weiterhin unter dem Namen aufzutreten.
