Ist Ihr Reisepass abgelaufen und die Zeit drängt? Ein Reiseausweis als Passersatz kann die Lösung sein. Ein paar Dinge gibt es jedoch zu beachten.

Kurz vor dem Urlaub fällt plötzlich auf, dass der Reisepass schon abgelaufen ist. Einen neuen zu beantragen, würde zu lange dauern – selbst im Express-Verfahren müssen Sie bis zu vier Werktage warten. Und auch einen vorläufigen Reisepass bekommen Sie nicht mehr rechtzeitig. Dann könnte der sogenannte Reiseausweis als Passersatz eine letzte Möglichkeit sein. Wie Sie ihn beantragen und was Sie beachten sollten.

Der Reiseausweis ist ein Ersatzdokument für deutsche Staatsangehörige. Er kann in nachgewiesenen Notsituationen von den Grenzbehörden – etwa der Bundespolizei – ausgestellt werden. Der Reiseausweis ist dann notwendig, wenn Sie eine zeitlich befristete Auslandsreise antreten wollen.

Was ist der Unterschied zum vorläufigen Reisepass? Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgeramt ausgestellt, und im Gegensatz zum Reiseausweis ist der Reisepass außerdem länger, nämlich maximal ein Jahr gültig.

Wenn Sie einen Reiseausweis bei der Bundespolizei oder etwa am Flughafen beantragen wollen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür dient zum Beispiel der abgelaufene oder vorläufige Reisepass oder Personalausweis.

Möchten Sie Reiseausweis für Ihr Kind beantragen, benötigen Sie den abgelaufenen Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens – etwa den zeitnahen Reiseantritt – nachweisen können.

Wichtig: Eine Kopie Ihrer Dokumente reicht nicht aus.

Auch wenn Sie für die Aushändigung des Ersatzdokumentes vor Ort erscheinen müssen, gibt es die Möglichkeit, den Vorgang durch eine Online-Beantragung zu beschleunigen. Wenn Sie den Antrag direkt bei einer Grenzbehörde stellen, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 30 Minuten rechnen.

Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen und unterschreiben, die Polizei gleicht Ihre Identität ab, abschließend zahlen Sie eine Gebühr. Für deutsche Staatsangehörige sind das acht Euro.

Der Reiseausweis behält seine Gültigkeit für die Ein- und Ausreise des Auslandsaufenthalts bzw. für alle angegebenen Ein- und Ausreisedaten – maximal jedoch für einen Monat. Grundsätzlich wird er in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, mit der Ausnahme von Irland, Bulgarien und Rumänien. Dort müssen Sie den Reiseausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Zu beachten ist jedoch, dass Länder nicht ihren Reiseausweis nicht anerkennen müssen. Viele Staaten setzen für die Einreise eine Gültigkeit des Reisedokumentes von mindestens drei bis sechs Monaten voraus. Um ganz sicherzugehen, dass Ihr Passersatz in dem jeweiligen Reiseziel anerkannt wird, können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen des Reiselandes erkundigen.

Gut zu wissen: Die Grenzbehörden können die Ausstellung des Passersatzes auch ablehnen, wenn im Voraus klar ist, dass das Zielland den Reiseausweis nicht anerkennt. Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitungszeit bei der Polizei von dringlicheren Einsätzen beeinträchtigt sein kann.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version