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Politik

DGB-Chefin Fahimi warnt SPD vor Abschaffung

wochentlich.deBy wochentlich.de30 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Streit um Frührente

DGB-Chefin warnt SPD vor Ende der „Rente mit 63“


30.08.2026 – 15:53 UhrLesedauer: 3 Min.

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DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (Archivbild) (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen/imago)

DGB-Chefin Yasmin Fahimi erhöht vor der Abschaffung der „Rente mit 63“ offenbar den Druck auf SPD-Abgeordnete.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im Streit um die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren den Druck auf die SPD erhöht. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung warnte DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Abgeordneten in der letzten Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion vor der Sommerpause vor den politischen Folgen einer Abschaffung.

Fahimi soll dabei an die Einführung der Rente mit 67 erinnert haben. „Das war der Nackenschlag, von dem sich die SPD bis heute nicht erholt hat“, hat sie demnach vor Sitzungsteilnehmern gesagt.

  • „Zutiefst ungerecht“: DGB-Chefin hält Rentenplan für großen Fehler
  • Abschaffung der „Rente mit 63“: Union drängt Bas bei Rentenpaket zur Eile

Die grundsätzliche Position der DGB-Chefin ist nicht neu. Im Juli bezeichnete Fahimi die geplante Abschaffung im Interview mit t-online als „großen Fehler“ und „zutiefst ungerecht“. Besonders langjährig Versicherte hätten im Durchschnitt zehn Jahre länger eingezahlt und dürften deshalb auch zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen, argumentierte sie. Nun trägt der DGB den Konflikt offenbar über die SPD-Bundestagsfraktion hinaus in die Länder.

DGB wendet sich an Ministerpräsidenten

Nach Informationen der „Bild“ hat der DGB inzwischen auch die Regierungschefs aller 16 Bundesländer angeschrieben. In dem Brief fordert der Gewerkschaftsbund demnach, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und das Blockmodell der Altersteilzeit beizubehalten. Fahimi habe sich im Laufe des Sommers zudem mit allen sechs SPD-Ministerpräsidenten sowie mit Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst von der CDU getroffen.

Im Zentrum des Streits steht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht derzeit einen abschlagsfreien Ruhestand zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze. Ihr Name ist inzwischen irreführend: Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten, ab dem Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Seit 2015 entfielen nach Angaben der Alterssicherungskommission etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das Gremium empfiehlt, die Regelung abzuschaffen. Damit entfiele der abschlagsfreie Rentenzugang allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren. Wer die Altersrente für langjährig Versicherte künftig vorzeitig beansprucht, müsste grundsätzlich dauerhafte Abschläge hinnehmen.

Die Kommission empfiehlt allerdings einen erleichterten Zugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem letzten, langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können. Voraussetzung wären mindestens 35 Versicherungsjahre. Die vorgesehene Härtefallregelung hat den politischen Widerstand gegen die Abschaffung jedoch nicht ausgeräumt.

Widerstand aus Union und SPD

Gegen die Abschaffung stellen sich unter anderem die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer aus Sachsen, Mario Voigt aus Thüringen und Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) lehnt den Plan ab. Sie wirft der Regierung vor, damit Menschen zu benachteiligen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben.

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