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Finanzen

Deutschland bricht EU-Recht: Entgelttransparenzrichtlinie nicht umgesetzt

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Deutschland bricht EU-Recht: Entgelttransparenzrichtlinie nicht umgesetzt
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Entgelttransparenzrichtlinie

Deutschland bricht ab Montag EU-Recht


Aktualisiert am 07.06.2026 – 08:48 UhrLesedauer: 2 Min.

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Karin Prien (CDU): Der Familienministerin sind die Vorgaben aus Brüssel zu bürokratisch. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)

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Die Bundesregierung setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht rechtzeitig um. Ab Montag verstößt sie damit gegen europäisches Recht. Drohen Sanktionen?

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die an diesem Sonntag abläuft, nicht eingehalten und verstößt damit von Montag an gegen europäisches Recht. Die Richtlinie, die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen soll, wurde 2023 von der EU verabschiedet und hätte bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführt werden müssen. Das Bundesfamilienministerium hat jedoch angekündigt, die Umsetzung erst bis Anfang 2027 abzuschließen.

Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Solche Verfahren können zu Strafzahlungen führen, falls die Richtlinie nicht zeitnah umgesetzt wird. Allerdings könnte die Kommission von Sanktionen absehen, wenn die Bundesregierung ihre Pläne zur Umsetzung in den kommenden Monaten konkretisiert und vorantreibt.

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Ministerin will Änderungen an Richtlinie erreichen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am Freitag veröffentlichten „Politico“-Podcast, Deutschland sei „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. „Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen.“ Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber Gehaltsspannen bereits in Stellenanzeigen angeben müssen, Beschäftigte ein Auskunftsrecht über die Gehälter ihrer Kolleginnen und Kollegen erhalten und Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten regelmäßig Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellen. Ziel ist es, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ europaweit durchzusetzen.

EU-Richtlinie hat schon jetzt Folgen für Firmen

Die Verzögerung der Umsetzung hat jedoch bereits jetzt rechtliche Konsequenzen. Für den öffentlichen Dienst gelten die Vorgaben der Richtlinie unmittelbar, sodass Beschäftigte dort ab heute beispielsweise Auskunft über Durchschnittsgehälter verlangen können. Für private Arbeitgeber entfaltet die Richtlinie keine direkte Wirkung, doch deutsche Gerichte könnten bestehendes Recht zunehmend im Sinne der EU-Vorgaben auslegen, was zu strengeren Anforderungen führen könnte.

Die Bundesregierung begründet die Verzögerung mit der wirtschaftlichen Lage und dem Ziel einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung. Kritiker, darunter Gewerkschaften, werfen der Regierung jedoch vor, die Umsetzung zu verschleppen und damit die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohnungleichheit zu behindern. Deutschland hat bereits seit 2017 ein Entgelttransparenzgesetz, das jedoch als wenig effektiv gilt und nun überarbeitet werden soll.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll ein Schritt sein, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. In Deutschland verdienen Frauen laut Eurostat-Daten von 2024 im Durchschnitt 15,6 Prozent weniger als Männer, während der EU-weite Unterschied bei 11,1 Prozent liegt.

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