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Finanzen

Details zur nächsten Reform – 1.500 Euro Startkapital?

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Details zur nächsten Reform – 1.500 Euro Startkapital?
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Frühstart-Rente

Regierung will diesen Kindern 1.500 Euro Startkapital schenken


Aktualisiert am 17.12.2025 – 11:29 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0842520214Vergrößern des Bildes

Lars Klingbeil (l), Bundesminister der Finanzen, und Friedrich Merz (CDU), Bundeskanzler, aufgenommen im Rahmen einer Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt. Die Frühstart-Rente soll bereits Kinder an die Börse heranführen. (Quelle: Thomas Trutschel/imago)

Das Kabinett hat die Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Ein zentraler Baustein ist die Frühstart-Rente.

Mit zwei neuen Gesetzen will die Bundesregierung mehr Menschen zum Sparen am Kapitalmarkt bewegen: einmal durch eine Reform der Riester-Rente sowie die Einführung eines Altersvorsorgedepots und einmal durch die Frühstart-Rente, die Eltern ermutigen soll, Geld für ihre Kinder frühzeitig anzulegen.

Der Gesetzesentwurf für das Altersvorsorgedepot ist am Mittwoch durch das Kabinett gegangen. Für die Frühstart-Rente gibt es noch keinen Entwurf, es wurden aber Eckpunkte beschlossen. Darin skizziert die Bundesregierung, dass ab 2026 alle Sechsjährigen ein Depot erhalten können, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt, bis die Kinder volljährig sind. Insgesamt schenkt der Staat also jedem Kind knapp 1.500 Euro. Eltern oder Großeltern können aber auch noch Geld dazugeben.

Eltern können entscheiden, in welches Juniordepot das Geld eingezahlt werden soll. Entscheiden sich die Eltern dagegen, das Depot selbst zu eröffnen, dann wird das Geld staatlich verwaltet. Die Bundesbank legt dann das Geld für diese Kinder an und veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Renditeentwicklung. Dadurch können Eltern und Kinder später nachverfolgen, wie sich die Kapitalanlage entwickelt hat. Eltern können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ein Kinderdepot zu eröffnen und das bisher angesparte Geld dafür umzuziehen.

Sobald das Kind volljährig geworden ist, kann es entscheiden, wie das Geld weiterverwendet werden soll: Als Möglichkeit genannt wird die Überführung in ein eigenes Altersvorsorgedepot, das bis zur Rente weiter bespart werden kann. Kinder, deren Eltern kein Juniordepot eröffnet haben, erhalten das Geld von der Bundesbank. Im Eckpunktepapier wird nicht klar erläutert, ob auch die Möglichkeit bestehen soll, sich das Geld ganz oder in Teilen auszahlen zu lassen, oder ob die weitere Nutzung für die Altersvorsorge verpflichtend sein soll. Letzteres würde bedeuten, dass Kinder erst mit dem Renteneintritt erstmals auf das Geld zugreifen könnten.

Berechtigt sein sollen alle Kinder ab Geburtsjahrgang 2020; ältere Kinder erhalten die Förderung erst einmal nicht. Allerdings heißt es im Eckpunktepapier, dass ab 2029 auch ältere Jahrgänge in die Frühstart-Rente einbezogen werden könnten. Für die Kinder, die zwischen 2012 und 2020 geboren wurden, gibt es also noch Hoffnung.

Es sollen nur Kinder das Geld bekommen können, die auch in Deutschland leben. In der Ansparphase sind die Erträge in der Frühstart-Rente steuerfrei, genauso wie beim Altersvorsorgedepot.

Die Frühstart-Rente soll nach dem Willen der Regierung auch im Schulunterricht thematisiert werden, damit Kinder die Grundregeln des Sparens lernen.

Die 1.500 Euro über zwölf Jahre klingen erst mal nach wenig Geld. Doch am Ende der Ansparphase müsste deutlich mehr zusammengekommen sein. Die Rendite bei einer Anlage auf dem Kapitalmarkt beträgt im Schnitt jährlich sieben Prozent. Durch den Zinseszinseffekt kommen so nach zwölf Jahren also über 2.200 Euro zusammen – wenn man nur den staatlichen Betrag berücksichtigt. Zahlen Eltern oder andere Familienmitglieder ebenfalls ein, erhöht sich dieser Betrag natürlich.

Die Frühstart-Rente soll zusammen mit der Riester-Reform an den Start gehen. Im Eckpunktepapier heißt es, Ziel sei ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Die Kinder aus dem Jahrgang 2020 würden das Geld für 2026 dann rückwirkend erhalten.

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