Das schätzte zwar auch Bröcker so ein. Dennoch wollte er nicht ausschließen, dass Merz hinwirft, sollten sich die negativen Trends fortsetzen. Zwölf Prozent Zustimmung in der Bevölkerung und 20 Prozent in den Umfragen für Sachsen-Anhalt kurz vor der Landtagswahl seien schließlich Werte, für die man die ehemalige CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel öffentlich „gegrillt“ hätte.

Moderator Lanz erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass auch Merz‘ wenig populärer Amtsvorgänger Olaf Scholz deutlich höhere Beliebtheitswerte aufzuweisen gehabt habe. Dem vorzeitig zurückgetretenen SPD-Kanzler hätten immerhin 23 Prozent der befragten Bürger bescheinigt, gute Arbeit zu leisten.

Frei nähert sich einer Entschuldigung an

Auch mit Frauke Brosius-Gersdorf hatte es Frei bei seinem ersten Lanz-Auftritt als Unions-Fraktionschef nicht leicht. Dabei sprach der Christdemokrat der ehemaligen Bundesverfassungsrichter-Kandidatin gegenüber sogar eine Art Entschuldigung aus. Wenigstens erinnerten seine Worte den Moderator daran, auch wenn Frei auf Lanz‘ Nachfrage, ob es sich um eine gehandelt habe, nicht direkt antwortete. „Dass Ihnen im vergangenen Sommer auch Unrecht widerfahren ist, das ist völlig unbestritten aus meiner Sicht“, hatte Frei erklärt und bestätigt, dass die Debatte rund um Brosius-Gersdorfs Kandidatur keinen guten Verlauf genommen habe.

Die Rechtswissenschaftlerin war 2025 auf Vorschlag der SPD als Bundesverfassungsrichterin nominiert worden, schließlich aber am Widerstand aus der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Inhaltlich hatten dabei vor allem ihre Positionen zum Abtreibungsrecht eine Rolle gespielt. Brosius-Gersdorf sah sich in diesem Zusammenhang mit starken Anfeindungen aus der Politik und den sozialen Medien konfrontiert.

„Das war eine Politisierung der Richterwahl“, urteilte die Verfassungsrechtlerin und fühlte sich an den von Kulturkämpfen geprägten Auswahlprozess für den US-amerikanischen Supreme Court erinnert. Die Union habe sich von rechtsnationalen Kampagnen, von neuen rechten Medien und E-Mail-Fluten treiben lassen und der Institution des Bundesverfassungsgerichts auf diese Weise enormen Schaden zugefügt, so Brosius-Gersdorf.

Nichts zu gewinnen an diesem Abend

Es sollte nicht ihr einziger Kritikpunkt am Handeln und am Demokratieverständnis der Union bleiben. Die Verfassungsrechtlerin nahm auch die Haltung der CDU/CSU zum Abtreibungsrecht und zur Leihmutterschaft sowie die sogenannte Brandmauer zur AfD und den Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Linken ins Visier. Wenn etwa bei der Besetzung von Ausschüssen des Bundestags Kandidaten der Linken und – mit gewissen Einschränkungen – der AfD von der Parlamentsmehrheit blockiert würden, sei das unter Umständen verfassungswidrig. Da gehe es um Minderheitenschutz und den Schutz von Oppositionsparteien, führte Brosius-Gersdorf aus und warnte davor, gewählte Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, auszugrenzen. „Das merkt die Bevölkerung, das nimmt die Bevölkerung übel“, lautete ihr Fazit.

Auch wenn Frei sich von solchen und anderen Äußerungen seiner Mitdiskutanten, die manchmal eher Attacken glichen, kaum aus der Ruhe bringen ließ: Zu gewinnen gab es für ihn und seine Partei an diesem Abend nichts.

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