Trifft Verbraucher

Gesetz liegt vor: Neue Steuer wird ab 2027 eingeführt


Aktualisiert am 05.10.2026 – 16:33 UhrLesedauer: 3 Min.

Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)

In Zeiten knapper Kassen sucht der Bund händeringend nach Einnahmequellen. Eine neue Steuer auf Plastikverpackungen könnte dem Staat Milliardenbeträge bescheren.

Plastikverpackungen könnten für Unternehmen bald deutlich teurer werden: Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine neue Steuer auf Kunststoff.

Ab Juli 2027 sollen für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und der auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.

Neue Plastiksteuer soll den Verbrauch senken

„Mit der Einführung einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen sollen Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Demnach fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.

Zudem sollen durch das Gesetz zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden. Schon für 2027 wird mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro gerechnet. Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Was fällt unter die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig sollen dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Erfasst werden damit unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen.

Die Koalition erwartet, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr versteuert werden könnten. Diese Menge dürfte im Laufe der Zeit zurückgehen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei.

Bei der Plastiksteuer handelt es sich um eine EU-Abgabe, die die Mitgliedstaaten schon seit 2021 bezahlen müssen. Dabei werden nicht recycelte Kunststoffverpackungen besteuert. Die Einnahmen gehen in den EU-Haushalt und sollen für Klimaschutzmaßnahmen wie etwa die Förderung einer Kreislaufwirtschaft verwendet werden.

Bisher haben zwei EU-Mitglieder die Plastiksteuer an die Verbraucher weitergegeben: Spanien und Portugal. Alle anderen Länder machen es bisher wie Deutschland, indem sie das Geld aus dem Haushalt aufbringen. Brüssel überlässt die Entscheidung darüber den Mitgliedstaaten. Auch die Ampelkoalition hatte 2024 darüber nachgedacht, die Plastiksteuer weiterzugeben – bis die Regierung an den Haushaltsberatungen scheiterte.

Verbände warnen vor neuer Steuer

Wirtschaftsverbände warnten derweil in einem Brief an Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), diese Steuer „im Schnellverfahren“ ohne Ressortbeteiligung und Kabinettsbeschluss einzuführen. Das Kanzleramt müsse das Bundesfinanzministerium hier stoppen, forderten die Verbände, darunter die Ernährungsindustrie, der Handelsverband oder die Kunststoffverpackungsindustrie.

Die Verbände erklärten in ihrem auf den 2. Oktober datierten Brief an Kanzleramtsministerin Warken, „nach den uns vorliegenden Informationen“ wolle das Finanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags kurzfristig eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Steuer zuleiten – sie solle dann als Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden. „Wir bitten Sie dringend, darauf hinzuwirken, dass eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite nicht auf diesem Weg in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.“

Die Verbände forderten stattdessen, zuvor die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats zu prüfen – einschließlich des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, des Personal-, IT- und Vollzugsbedarfs der Zollverwaltung sowie möglicher Auswirkungen auf Materialsubstitution, Verpackungsgewicht, Recyclingfähigkeit und Treibhausgasemissionen. Den Brief unterzeichneten acht Verbände, darunter auch die Zoll- und Finanzgewerkschaft.

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