Urteil bestätigt

„Corona-Aufklärer“ Füllmich scheitert vor höchstem Gericht


Aktualisiert am 25.08.2026 – 17:46 UhrLesedauer: 2 Min.

Reiner Füllmich: Der vermeintliche Corona-Aufklärer ist wegen Untreue verurteilt. (Quelle: Schreyer/imago-images-bilder)

Der frühere Rechtsanwalt Reiner Füllmich und seine Anhänger hatten auf den letzten Strohhalm gehofft – vergebens: Die Haftstrafe gegen den vermeintlichen Corona-Aufklärer wegen Untreue ist nun rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährige Haftstrafe für den früheren Rechtsanwalt Reiner Füllmich bestätigt. Die Revision des 68-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen vom April 2025 ist verworfen und das Urteil damit rechtskräftig, wie der BGH mitteilt. Bei den Vorwürfen ging es um Geldflüsse des „Corona-Ausschusses“, den Füllmich mit anderen Anwälten gegründet hatte.

In mehr als 120 ins Netz übertragenen Sitzungen des „Ausschusses“ waren überwiegend selbst ernannte Experten zu Wort gekommen, um meist unwissenschaftliche Behauptungen aufzustellen. Das Format verstärkte bei verunsicherten oder zweifelnden Menschen den Eindruck, dass Corona „Betrug“ sei. Füllmich und der Ausschuss waren für diese Menschen vielfach auch große Hoffnungsträger, die Spendenbereitschaft war entsprechend hoch.

Von den eingegangenen Geldern für die „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.G.“ hat Füllmich nach den Feststellungen des Gerichts 700.000 Euro für eigene Zwecke abgezweigt – Untreue in zwei Fällen. Das Geld nutzte er vor allem, um Kredite für sein Haus abzulösen. Das Göttinger Gericht hatte ihn deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Prozess verschleppt: U-Haft wird nicht voll angerechnet

Ungewöhnlich war, dass fünf Monate der insgesamt anderthalb Jahre dauernden Untersuchungshaft nicht auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wurden. Auch das hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss bestätigt. Die Kammer des Göttinger Landgerichts hatte in dem Prozess mit einem rechtlichen Hinweis signalisiert, dass der Sachverhalt für sie eindeutig ist. Füllmich und die Verteidigung hätten den Prozess bewusst in die Länge gezogen, um ihn als Plattform für prozessfremde Zwecke zu nutzen.

Nach Mitteilung des BGH hat die Prüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Füllmichs Nachteil ergeben. Einzige Änderung: Bei der Frage, in welcher Höhe der Einziehungsanspruch gegenüber Füllmich besteht, kam der Bundesgerichtshof zu einem nach seiner Darstellung geringfügig abweichenden Betrag. Zuvor sei eine gesamtschuldnerische Haftung nur unzureichend berücksichtigt worden.

Füllmich hatte auch 2020 und 2021 eine „Billionen-Klage“ für einen gigantischen Schadensersatzanspruch nach dem „Corona-Betrug“ angekündigt und dafür Geld möglicher Kläger eingesammelt. Im Rahmen seines politischen Engagements war er bei den beiden jüngsten Bundestagswahlen angetreten. 2021 war er als „Kanzlerkandidat“ der Partei Die Basis nominiert. 2025 hatte er als unabhängiger Bewerber vom Gefängnis aus kandidiert und im Wahlkreis Wuppertal 0,7 Prozent der Stimmen geholt. Da er nicht rechtskräftig verurteilt war, hatte er antreten dürfen.

Nach Füllmichs Verurteilung gab es mehrfach Solidaritätskundgebungen vor der JVA Bremervörde. Er erfährt auch international noch Unterstützung. In rechten Medien löste es vor einigen Tagen Wirbel aus, dass „Erzbischof Carlos Maria Vigano“ in einem Brief an Füllmich die Haft einen „Akt politischer Verfolgung“ nannte. Füllmich, der von seinen Partnern des Corona-Ausschusses angezeigt worden war, sei verurteilt worden für den Mut, „Lügen und Verbrechen während der sogenannten ‚Pandemie'“ zu untersuchen und öffentlich anzuprangern. Vigano wurde im vergangenen Jahr exkommuniziert, nachdem er unter anderem Anfang 2024 die Schweizer Garde aufgefordert hatte, Papst Franziskus festzunehmen.

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