Die CDU setzt sich durch: Die Rechte der Bürger gegenüber Behörden sollen mit dem Reformpaket der Bundesregierung massiv beschnitten werden. Das ist ein beispielloser Vorgang.
Die Bundesregierung plant einen fundamentalen Angriff auf staatliche Transparenz. Auf Initiative der CDU, mit Zustimmung der SPD, will sie das Informationsfreiheitsgesetz de facto abschaffen. Die Hürden für Antragsteller sollen offenbar derart hoch werden, dass Bürger künftig in immer weniger Fällen interne Unterlagen erhalten können. Das schwächt den Kampf gegen Korruption und Machtmissbrauch.
Das sperrige Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem nur ein kleiner Teil der Bevölkerung überhaupt vertraut sein dürfte, ermöglicht es bislang allen Bürgern, amtliche Dokumente aus dem Maschinenraum der Bürokratie und der Macht zu erhalten. Auf Antrag müssen Ministerien, Rathäuser und andere staatliche Stellen sie herausgeben. Die Kosten dafür sind gedeckelt. Mehr als 500 Euro darf die Behörde den Antragstellern nicht in Rechnung stellen, da sonst eine „abschreckende Wirkung“ davon ausgehen könnte.
Vor allem für Journalisten ist das IFG ein enorm nützliches Instrument. Viele der Dokumente, die Politiker aller Couleur in Verlegenheit brachten, gelangten nur auf diesem Wege in die Redaktionen. Damit – so hat es den Anschein – soll nun nach Willen der Bundesregierung Schluss sein.
Erst beschwichtigt, dann durchgezogen
Abgezeichnet hat sich das bereits in den Koalitionsverhandlungen 2025. Die CDU wollte das IFG rundheraus abschaffen. Das war der erste Teil des Frontalangriffs. Nach einem öffentlichen Aufschrei einigte sich Schwarz-Rot darauf, das Gesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [zu] reformieren“. Von diesem Versprechen bleibt nichts mehr übrig – im Gegenteil, nun folgt der zweite Teil.
Auskunftsberechtigt sollen fortan nur noch natürliche Personen sein. Das schließt Vereine, Nichtregierungsorganisationen und andere juristische Personen aus, auch Medienverlage.
Nicht nur das: Die natürlichen Personen sollen künftig auch ein „berechtigtes Interesse“ belegen müssen, das sie „nicht durch andere Regelungen erreichen“ können. Das öffnet Blockaden von Auskunftsanträgen Tür und Tor – gegenüber Medien könnten Behörden somit auf journalistische Auskunftsansprüche verweisen und die Herausgabe von Dokumenten verweigern.
Der rechtlich undefinierte Begriff „berechtigtes Interesse“ baut im Vergleich zum „öffentlichen Interesse“, mit dem Schutzbedürfnisse der Behörden oder beteiligter Dritter bislang abzuwägen sind, schon in anderen Bereichen hohe Hürden, zum Beispiel bei Grundbuchauskünften.
Nebelkerzen als Begründung
Müssen Behörden laut den Plänen trotzdem noch Dokumente herausgeben, baut auch dafür die Bundesregierung wohl schon einmal vor: Namen von Mitarbeitenden sollen künftig grundsätzlich geschwärzt werden, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen [zu] schützen“. Und nicht nur das: Dem besonderen Schutzbedarf hinsichtlich kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung müsse stärker Rechnung getragen werden.
