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Politik

Bundestag setzt Schuldenbremse für 2023 aus

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Dezember 2023Keine Kommentare4 Mins Read
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Bundestag setzt Schuldenbremse für 2023 aus
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Der Bundestag reagiert auf das Karlsruher Haushaltsurteil und erklärt eine außergewöhnliche Notsituation. Der Weg für den Nachtragshaushalt 2023 ist damit frei.

Der Bundestag hat am Freitag eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Damit reagiert das Parlament auf das Karlsruher Haushaltsurteil und sichert bereits aufgenommene Kredite nachträglich rechtlich ab.

Die Union äußerte zuvor verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf den Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung für das laufende Jahr. In Teilen des Etats werde noch immer eine falsche Buchungssystematik angewendet, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) im Bundestag. „Und deswegen bleiben verfassungsrechtliche Bedenken auch an ihrem Nachtragshaushalt heute.“

Der Nachtragshaushalt soll heute beschlossen werden. Auch der Bundesrechnungshof hält ihn für verfassungswidrig. Dabei geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt Kredite auf die Schuldenbremse angerechnet werden: Wenn sie genehmigt oder wenn sie tatsächlich aufgenommen werden.

„Das ist kein guter Kompromiss“

CDU-Politiker Middelberg ließ ebenfalls kein gutes Haar an der Einigung der Ampel-Koalition für das Haushaltsjahr 2024. „Das ist kein guter Kompromiss für dieses Land. Es ist eher der Versuch, den Riss in ihrer Ampel zu kitten“, sagte er. Die Einigung sei ein Rettungspaket für die Ampel-Regierung. „Mehr ist es leider nicht.“

Hauptbestandteil seien „massive Steuer- und Abgabeerhöhungen“. Middelberg forderte unter anderem, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Klimageld einzuführen. „Das wäre nämlich auch der entscheidende Schritt eines sozialen Ausgleichs gewesen“, sagte er. Die Ampel-Koalition hatte das Klimageld als Sozialausgleich für steigende Klimaschutz-Belastungen der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, noch ist es aber nicht umgesetzt.

Koalition verteidigt Nachtragshaushalt

Die Fraktionen der Ampel-Regierung haben den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr und den Kompromiss zum Etat 2024 indes verteidigt. „Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir jetzt für 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um“, sagte der Haushälter der Grünen, Sven-Christian Kindler, im Bundestag. FDP-Haushälter Otto Fricke sagte: „Das ist eine Haushaltspolitik, so wie sie dann auch sein soll.“ Mit Blick auf den Haushalt 2024 sprach er von einem vernünftigen Kompromiss der Koalition.

Der Nachtragshaushalt ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hatte die Ampel-Regierung bei den Energiepreisbremsen und bei Fluthilfen aber gemacht. Nun will das Parlament den Etat auf rechtlich sichere Füße stellen.

Voraussetzung ist, dass das Parlament eine Notlage erklärt und somit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aussetzt. „Wenn auf dem europäischen Kontinent ein Krieg ist, wenn ein Mensch wie Wladimir Putin meint, seine Machtinteressen über die Integrität von Staaten stellen zu können auf dem europäischen Kontinent, dann ist das nie eine normale Situation“, argumentierte SPD-Haushälter Dennis Rohde.

Schuldenbremse: Reformkommission gefordert

Baden-Württembergs Finanzminister Daniel Bayaz (Grüne) und Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) machen sich indes für eine Reformkommission für die Schuldenbremse stark. Diese sollte mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Wissenschaft besetzt sein, um die Schuldenbremse weiterzuentwickeln, schreiben die beiden Politiker in einem Gastbeitrag, der im „Tagesspiegel“ erschienen ist.

Die beiden Landespolitiker halten eine Investitionsregel im Rahmen der Schuldenbremse für einen denkbaren Teil einer möglichen Reform. „Damit wäre die Kreditfinanzierung zusätzlicher Investitionen beispielsweise mit Blick auf die Herausforderungen der Transformation möglich“, heißt es im Gastbeitrag. „Eine neue Ausnahme bei der Schuldenregel darf gerade nicht dazu führen, dass neuer Spielraum für konsumtive oder nicht zielgerichtete Ausgaben geschaffen wird, indem der Investitionsbegriff politisch aufgeladen wird.“

Die Länder bräuchten zudem mehr Verschuldungsspielraum. „Eine Verschuldung der Länder von beispielsweise 0,15 Prozent ihres BIP würde Spielräume eröffnen, die etwa für das wichtigste landespolitische Thema Bildung genutzt werden könnten“, schreiben die beiden Politiker. Notlagenkredite sollten nach ihrer Vorstellung auch über das Jahr des Notlagenbeginns hinaus verwendet werden können.

Die Schuldenbremse steht nach dem Haushaltschaos beim Bund in der Kritik. Unter den Ländern wird darüber gesprochen, eine Reforminitiative im Bundesrat zu starten, wie Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im RBB-Inforadio sagte.

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