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Gesundheit

Bundesrat lockert Regeln und stärkt Lebendspenden

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Bundesrat lockert Regeln und stärkt Lebendspenden
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Bundesrat beschließt Reform

Nierenspenden sind jetzt „über Kreuz“ möglich

08.05.2026 – 15:19 UhrLesedauer: 1 Min.

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Neue Hoffnung für Patienten: Eine Nierenspende ist künftig einfacher möglich. (Quelle: IMAGO / Wolfilser/imago)

Tausende Menschen in Deutschland warten auf eine neue Niere. Ein neues Gesetz könnte ihre Chancen deutlich verbessern.

Dringend benötigte Nierentransplantationen für schwer kranke Patientinnen und Patienten sollen künftig öfter möglich werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das bisher enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spendern weiter fasst. Damit wird der Kreis möglicher Spender und Empfänger vergrößert. Aufgehoben wird die Regel, dass Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.

Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“. Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern an einen passenden Empfänger gehen können, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Möglich werden mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spenderpaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Geregelt werden außerdem Vorgaben für eine umfassendere Aufklärung und Beratung.

Gespendete Organe werden dringend benötigt. Ende vergangenen Jahres warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant 6.200 Patienten auf Nieren.

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