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Finanzen

BGH kippt umstrittene Klausel zur Rentenkürzung der Allianz

wochentlich.deVon wochentlich.de10 Dezember 20252 Min Gelesen
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BGH kippt umstrittene Klausel zur Rentenkürzung der Allianz
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BGH kippt umstrittene Klausel zur Rentenkürzung der Allianz

Umstrittene Klausel unwirksam

BGH stärkt Rechte von Rentnern


Aktualisiert am 10.12.2025 – 14:50 UhrLesedauer: 2 Min.

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Rentnerin prüft ein Dokument (Symbolbild): Die Allianz durfte bei Riester-Verträgen die Rente nachträglich nicht kürzen. (Quelle: Liubomyr Vorona/getty-images-bilder)

Eine Klausel der Allianz erlaubt Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen. Doch laut BGH ist das nicht rechtens. Was das Urteil für Versicherte bedeutet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Versicherer dürfen Riester-Renten nicht wegen schlechter wirtschaftlicher Bedingungen kürzen, wenn sie nicht gleichzeitig eine Erhöhung bei besserer Marktlage vorsehen.

Eine entsprechende Klausel in den Bedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente ist damit unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Die Allianz Lebensversicherung hatte sich darin das Recht vorbehalten, den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor nachträglich zu senken – also jenen Wert, der später die Höhe der monatlichen Rente bestimmt. Da auch andere Versicherer die Klausel zur sogenannten Senkung des Rentenfaktors anwenden, gilt das Urteil als wegweisend.

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Bei der fondsgebundenen Variante fließt ein Teil der Beiträge in Investmentfonds, deren Entwicklung über die spätere Auszahlung mitentscheidet.

Laut der fraglichen Klausel durfte die Allianz die Rente kürzen, wenn unerwartete Entwicklungen eintreten, etwa eine deutlich steigende Lebenserwartung der Versicherten oder stark sinkende Renditen am Kapitalmarkt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt diese Regelung für unzulässig und bekam vom BGH nun Recht. Zwar dürfen Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz Renten herabsetzen, wenn sich die zugrunde liegenden Voraussetzungen ändern. Sie müssen die Rente später aber auch wieder erhöhen, sobald die Belastungsfaktoren wegfallen.

Genau diese Korrektur nach oben war in den beanstandeten Vertragsbedingungen allerdings nicht vorgesehen. Aus Sicht des Gerichts benachteiligt das die Kundinnen und Kunden einseitig. Die Klausel sei daher unwirksam.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge und damit auch an einem Nachfolger für die Riester-Rente. Diese ist den Erwartungen nicht gerecht geworden. Zu teuer und renditeschwach sind die meisten Verträge. Stattdessen planen Union und SPD nun die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgedepots. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der voraussichtlich am 17. Dezember im Kabinett verabschiedet werden soll.

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