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Politik

Betroffene müssen Kontrollen weiter dulden

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Betroffene müssen Kontrollen weiter dulden
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Verwaltungsgericht

Trotz Urteil: Betroffene müssen Kontrollen weiter dulden

Aktualisiert am 02.07.2026 – 14:13 UhrLesedauer: 3 Min.

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Das Verwaltungsgericht München hat Urteile zu Grenzkontrollen an deutschen Grenzen gefällt. (Symbolbild) (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)

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Drei Männer klagen gegen Grenzkontrollen im Jahr 2025 – das Gericht erklärt sie für rechtswidrig. Trotzdem müssen die Betroffenen die polizeilichen Maßnahmen weiter hinnehmen. Das ist der Grund.

Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei Männer hatten den Bund wegen der Kontrollen verklagt. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.

Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt

Einen Eilantrag des regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners Werner Schroeder auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts ist aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

Prozess um Kontrollen an Grenze zu ÖsterreichVergrößern des Bildes
Zwei Kläger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild) (Quelle: Britta Schultejans/dpa/dpa-bilder)

Grüne: „Verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik“

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagte: „Es ist die verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik von Alexander Dobrindt, die heute erneut vor Gericht gescheitert ist.“ Dobrindt sei ein „Minister für Rechtsbruch mit Ansage“ und schade damit dem demokratischen Rechtsstaat. Er müsse sich die Frage stellen, wie oft er noch vor Gericht scheitern wolle. Seine Politik reiße Lücken bei der Bundespolizei, belaste Wirtschaft und Pendler und schade dem europäischen Zusammenhalt. Daher sei es höchste Zeit, „diesen rechtswidrigen Irrweg zu beenden“.

Kläger beklagen Racial Profiling und Willkür

Die drei Kläger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Schroeder, der am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck lehrt, fährt immer mit dem Zug von München nach Österreich, mindestens einmal pro Woche oder häufiger. 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht. Das sei ein Verstoß gegen das Europarecht, wie Schroeder sagte. Die systematischen Binnengrenzkontrollen würden gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen. „Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?“

Geklagt hatte auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe bei einer Zugfahrt ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Als einziger Fahrgast des Abteils habe er im Juli 2025 seine Papiere vorzeigen müssen, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die A. und einen weiteren Kläger unterstützt hat, den österreichischen Rechtsanwalt Hubert Niedermayr.

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