Fall Balogun
Belgien lässt nicht locker – und droht mit weiteren Schritten
Aktualisiert am 06.07.2026 – 21:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Protest der Belgier gegen die Spielberechtigung von US-Star Folarin Balogun wurde abgelehnt. Doch der Verband lässt nicht locker und droht weitere Schritte an.
Der belgische Fußball-Verband (RBFA) gibt in der Causa Folarin Balogun nicht auf und droht weitere Schritte an. Sofern der Stürmer, dessen Sperre der Weltverband Fifa aufgehoben hatte, beim WM-Achtelfinale am Dienstag (2.00 Uhr im Liveticker bei t-online) gegen Gastgeber USA „auf dem Spielberichtsbogen des Schiedsrichters aufgeführt sein sollte“, würde Belgien „die Spielberechtigung des Spielers anfechten“.
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Darüber habe der RBFA den US-Verband informiert. „Damit bleiben alle weiteren Schritte offen“, hieß es am Montag vonseiten der Belgier. Das Statement war eine Reaktion auf die Entscheidung der Fifa-Berufungskommission, welche zuvor den belgischen Antrag gegen die Aufhebung der Sperre Baloguns als „unzulässig“ abgewiesen hatte.
Im Video | US-Trainer äußert sich zur Aufhebung der Rotsperre
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Balogun hatte im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina (2:0) die Rote Karte gesehen. Am Sonntag hatte die Fifa die Sperre für den US-Stürmer auf Bewährung ausgesetzt. US-Präsident Donald Trump hatte persönlich bei Fifa-Boss Gianni Infantino angerufen, um ihn um eine Überprüfung der Roten Karte zu bitten. Balogun ist somit einsatzberechtigt.
Die Fifa-Berufungskommission argumentierte, dass Belgien am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei „und somit nicht befugt ist, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen“. Die Belgier bestätigten, dass sie über die Entscheidung informiert worden seien, aber: „Bis heute hat der RBFA weder eine Begründung für diese Entscheidung erhalten noch die Informationen, um die er seit Beginn dieses Verfahrens ersucht hat – namentlich eine Kopie der Entscheidung und der Begründung zur Spielberechtigung des Spielers sowie den Schiedsrichterbericht. Dies stellt einen Verstoß gegen die Fifa-Regularien dar.“
