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Finanzen

Beamte und die Rentenkasse: Kommission bremst Bas-Vorstoß aus

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Beamte und die Rentenkasse: Kommission bremst Bas-Vorstoß aus
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Umstrittene Idee

Beamte in die Rentenkasse? Das sagt die Kommission


24.06.2026 – 08:18 UhrLesedauer: 3 Min.

Bärbel Bas (SPD): Ihr Vorstoß, auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, wurde von der Rentenkommission geprüft.Vergrößern des Bildes

Bärbel Bas (SPD): Ihr Vorstoß, auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, wurde von der Rentenkommission geprüft. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)

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Arbeitsministerin Bärbel Bas wünscht sich, dass auch Beamte Rentenbeiträge zahlen. Der Bericht der Rentenkommission dürfte sie enttäuscht haben.

Es war eine Idee, mit der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gleich zu Beginn ihrer Amtszeit Aufsehen erregte. In einem Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe forderte sie im Mai vergangenen Jahres: „In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern.“ Vor allem der Vorschlag, dass auch Beamte Rentenbeiträge zahlen sollten, rief Kritik hervor. Im Koalitionsvertrag war davon keine Rede.

Dennoch wurde die Idee Teil der Agenda, die die Rentenkommission in den vergangenen Monaten abgearbeitet hat, um daraus ihre Reformempfehlungen abzuleiten. Was Ministerin Bas allerdings nicht davon abhielt, nur wenige Wochen vor Bekanntgabe der Ergebnisse ihre Forderung nach einer Einbeziehung der Beamten zu bekräftigen.

Der nun vorliegende Abschlussbericht dürfte sie allerdings enttäuscht haben. Denn eine klare Empfehlung für dieses Vorhaben sprechen die Experten nicht aus. Gleichwohl hegt die Kommission durchaus Sympathien für ein einheitliches System. t-online zeigt, zu welchen Schlüssen das Gremium gekommen ist und welche Probleme es bei einer Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung sieht.

Beamte in die Rente? Was die Kommission vorschlägt

Die Kommission empfiehlt, langfristig eine Erwerbstätigenversicherung anzustreben. In einem solchen System würden grundsätzlich alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Betroffen wären nach den Vorstellungen der Kommission also nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

Nach Auffassung der Kommission würde ein solches System die Alterssicherung übersichtlicher machen und dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen an der Finanzierung beteiligt werden. Allerdings bezeichnet das Gremium eine Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild der Alterssicherung“, das „in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen“ sei. Trotzdem sollte sie der Politik als Orientierung dienen.

Warum die Einbeziehung von Beamten problematisch ist

Während die Kommission in ihrem Abschlussbericht klare Empfehlungen dafür ausspricht, Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen, sucht man eine solche Empfehlung für Beamte vergebens. Grund sind die erheblichen Schwierigkeiten, die damit verbunden wären.

Ein zentrales Problem sind die hohen Übergangskosten. Laut den Experten ist es verfassungsrechtlich geboten, dass Beamte keine eigenen Beiträge für ihre Versorgung zahlen. Würden sie künftig einbezogen, müsste der Staat als Dienstherr die Rentenversicherungsbeiträge daher entweder voll tragen oder die Besoldung so weit anheben, dass der von den Beamten selbst zu tragende Arbeitnehmeranteil kompensiert würde.

„Bund und Länder müssten in einer jahrzehntelangen Übergangsphase der Doppelbelastung sowohl die Pensionen aller bisherigen Versorgungsempfangenden und Beamtinnen und Beamten als auch die Rentenbeiträge für die neuen Beamtinnen und Beamten finanzieren“, heißt es im Abschlussbericht. Durch die höhere Lebenserwartung von Beamten könnten auf Dauer zudem zusätzliche Belastungen für die gesetzliche Rentenversicherung entstehen. Eine nachhaltige finanzielle Entlastung der gesetzlichen Rente wäre deshalb nicht möglich, so die Experten.

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