Teilerfolg vor Gericht

AfD-naher Verein darf bei VW für sich werben

30.09.2026 – 07:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Fachgerichtszentrum Hannover (Archivbild): Das niedersächsische Landesarbeitsgericht entschied am Dienstag über die Klage eines AfD-nahen Vereins. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Der Konflikt zwischen einem AfD-nahen Verein und einer VW-Tochter beschäftigt derzeit Gerichte in Niedersachsen. Nun gibt es ein Urteil im Berufungsverfahren.

Im Streit zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und der VW-Tochter Group Services hat der Verein vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Einer Kernforderung der Kläger sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover. Das Zentrum könne nach Auffassung der Kammer die Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen.

Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab.

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Der Verein, der sich selbst als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) entsprechend aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.

Beide Seiten wollen Revision prüfen

Der Richter machte im Berufungsverfahren am Dienstag deutlich, dass die Frage nach einer Mitgliedschaft und einem Arbeitsverhältnis bei der VW-Tochter von Bedeutung für eine Entscheidung sei. Sechs Beschäftigte gaben anschließend als Zeugen an, auch Mitglieder des Vereins zu sein.

Dem Zentrum sei es mit der Entscheidung gelungen, ein Hauptanliegen gegen VW durchzusetzen, sagte der Vorsitzende Oliver Hilburger. Das Gericht habe dem Verein das Recht eingeräumt, für die Organisation im und vor dem Betrieb zu werben. Die Frage nach der Wahl von Vertrauensleute im Betrieb sei von untergeordnetem Interesse.

Die VW-Tochter begrüßte in einer Reaktion die Klärung der offenen Fragen und kündigte an, die Entscheidung zu respektieren. Beide Seiten wollen eine Revision prüfen, die das Landesarbeitsgericht mit dem Urteil zuließ.

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