Experten sind skeptisch
Rauchverbot im Auto: Jetzt wird es ernst
26.09.2025 – 10:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Mehrere Bundesländer wollen das Rauchen im Auto verbieten, wenn Kinder oder Schwangere an Bord sind. Der Vorstoß hat gute Chancen, doch Polizei und ADAC warnen. Aber wovor?
Im Bundesrat fordern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Geht es nach ihnen, soll das Rauchen in Fahrzeugen verboten werden, sobald Minderjährige oder Schwangere mitfahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 500 und 3.000 Euro.
Der Gesetzentwurf betont: Appelle an die Freiwilligkeit hätten nicht gereicht. Kinder seien in geschlossenen Räumen dem Passivrauchen besonders schutzlos ausgeliefert. Stimmt der Bundesrat am Freitag zu, muss anschließend der Bundestag entscheiden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Gesundheitsschutz, zweifelt aber an der Umsetzung. „Ein Rauchverbot im Auto wirkt nur, wenn es intensiv durch die Polizei kontrolliert wird“, warnt GdP-Chef Jochen Kopelke. Doch schon jetzt fehle es an Personal.
Die Polizei sei mit Gewalt durch Extremisten, Messerangriffen und internationaler Drogenkriminalität stark ausgelastet. „Solche Kontrollen könnten gut im Polizeialltag erfolgen, wenn wir endlich mehr Polizei auf der Straße haben“, sagt Kopelke.
Der ADAC weist darauf hin, dass Rauchen im Auto bislang nicht verboten ist, da es als privater Raum gilt. Dennoch sei es riskant. „Im Straßenverkehr zählt volle Konzentration“, so der Automobilclub. Besonders gefährlich werde es, wenn eine Zigarette herunterfällt. Eine solche Ablenkung könne drastische Folgen haben.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Er betrifft aber nicht die Gesundheit, sondern das Portemonnaie: Ein vollgequalmtes Auto bedeutet beim Wiederverkauf einen drastischen Wertverlust. Durchschnittlich bekommen Raucher 1.500 Euro weniger für ihr Auto. Da hilft auch ein Duftbaum am Innenspiegel oder eine oberflächliche Reinigung nicht viel.
Übrigens: Wer seine brennende Zigarette aus dem Fenster wirft, riskiert je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensburg – zusätzlich zu einem weiteren Bußgeld von 60 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
