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Abschleppkosten: So viel wird Ihnen maximal berechnet

wochentlich.deBy wochentlich.de6 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Abschleppkosten: So viel wird Ihnen maximal berechnet
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Abschleppen ist teuer – und manchmal ist es auch zu teuer. Aber wie hoch dürfen die Kosten sein? Und wer muss sie bezahlen?

Immer wieder landet die Frage vor Gericht: Wie hoch dürfen die Kosten fürs Abschleppen sein und wer muss sie bezahlen?

Für das Abschleppen auf öffentlichem und auf privatem Grund gelten unterschiedliche Regelungen. Eines gilt aber immer: Ein genauer Blick auf die Rechnung kann sich lohnen.

Abschleppen durch die Polizei

Wenn die Polizei ein Auto abschleppen lässt – das geht nur, wenn es auf öffentlichem Grund steht –, prüft sie vorher die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit. In manchen Fällen reicht es aus, das Fahrzeug umzusetzen, anstatt es abzuschleppen.

Auch wenn Sie kein Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes bekommen – die Abschleppkosten bleiben bestehen. Kehren Sie zurück, bevor der beauftragte Abschleppdienst eingetroffen ist, müssen Sie unter Umständen die Kosten für die Leerfahrt tragen.

Abschleppen auf Privatgrund

Auch auf Privatgrundstücken können Falschparker abgeschleppt werden. Die Kosten variieren je nach Region und anderen Faktoren. Das Amtsgericht München hat aber 2018 klargestellt, dass die Kosten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen müssen (Az. 472 C 8222/18).

Wie teuer darf das Abschleppen sein?

Die Preise für das Abschleppen haben die einzelnen Gemeinden und Landkreisen unterschiedlich geregelt. Generell gilt aber: Abschleppdienste dürfen nur ortsübliche Preise verlangen. Sie müssen sich an die Vorgaben der zuständigen Behörden halten und dürfen nicht mehr verlangen. Immer wieder bestätigen Gerichtsentscheidungen diese Praxis.

Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, können Sie sich bei der zuständigen Behörde über die örtlichen Abschleppkosten informieren und rechtliche Schritte einleiten, falls Sie zu viel bezahlen mussten.

Aber wo liegen die Grenzen? Dazu ein Wert zur Orientierung: Der ADAC erstattet seinen Mitgliedern die Abschleppkosten bis zu einer Höhe von 300 Euro.

Wer muss bezahlen?

Wenn sich der Fahrer nicht ausfindig machen lässt, ist der Halter für die Abschleppkosten verantwortlich.

Zu Unrecht abgeschleppt – was nun?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass man Ihr Fahrzeug unrechtmäßig abgeschleppt hat, oder wenn Ihnen die in Rechnung gestellten Kosten unverhältnismäßig hoch erscheinen, sollten Sie eine detaillierte Rechnung verlangen und nur unter Vorbehalt zahlen. Machen Sie deutlich, dass Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Bevor Sie eine Rechnung für das Abschleppen von einem Privatparkplatz bezahlen, sollten Sie einige Punkte prüfen:

  • Ist die Firma, die Ihr Auto abgeschleppt hat, überhaupt mit der Überwachung des Parkplatzes beauftragt?
  • Geht die Forderung des Unternehmens über das Abschleppen hinaus? Falls ja, ist das unrechtmäßig?
  • Gibt es Schilder, die auf mögliche Konsequenzen bei Falschparken hinweisen? Andernfalls haben Sie gute Chancen, um die Zahlung herumzukommen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung gerechtfertigt ist, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wenn Sie bereits bezahlt haben und feststellen, dass die Forderung unberechtigt war, können Sie unter Umständen Ihr Geld zurückfordern.

Noch ein Hinweis: Ein Zettel mit der eigenen Handynummer hinter der Windschutzscheibe schützt in den meisten Fällen nicht vor dem Abschleppen.

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