Die jährliche Rentenanpassung führt bei einigen Rentnern dazu, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Ob das auch Sie betrifft, zeigt diese Tabelle.
Eigentlich ist es eine gute Nachricht: Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Doch anders als beim Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert werden.
Für manch einen bedeutet das: Er muss mehr Steuern zahlen als im Jahr zuvor oder rutscht überhaupt erst in die Steuerpflicht. Letzteres trifft in diesem Jahr voraussichtlich auf rund 73.000 Rentner zu. Sie liegen also mit ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Doch wann genau passiert das?
Ab wann Rentner 2025 steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, hat das Verbraucherportal „Finanztip“ berechnet. Wer beispielsweise 2025 in Rente geht und in diesem Jahr ausschließlich maximal 17.148 Euro gesetzliche Bruttorente bezieht, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 22.000 Euro. Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert.
Was für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Bei der Einkommensberechnung wurden 3,6 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,55 Prozent zur Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge.
Wichtig zu wissen: Nur weil Sie steuerpflichtig werden, heißt das nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn womöglich können Sie noch einige Ausgaben absetzen oder Pauschbeträge geltend machen – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können.
Eine Steuererklärung müssen Sie aber in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Stellt das Finanzamt dann fest, dass Sie genug absetzbare Ausgaben haben, um keine Steuern zahlen zu müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen.
Reichen Sie nach Renteneintritt trotz Steuerpflicht keine Steuererklärung ein, weil Sie das im Arbeitsleben als Angestellter nicht mussten, erhalten Sie mitunter erst nach ein paar Jahren Post vom Finanzamt – und müssen dann auf einen Schlag hohe Nachzahlungen leisten.
Besser also, Sie handeln direkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, ist vor allem für jene Rentner groß, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.