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Finanzen

Zollgebühren bei Online-Bestellung: Was ist zu beachten?

wochentlich.deBy wochentlich.de26 Juni 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Zollgebühren bei Online-Bestellung: Was ist zu beachten?
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Finanzwissen

Zollgebühren bei Online-Bestellung: Was ist zu beachten?


26.06.2025 – 18:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kontrolle: Der Zoll hat ein Auge auf Waren, die aus einem Land außerhalb der EU kommen. (Quelle: Lars Heidrich /imago-images-bilder)

Innerhalb Europas sind Online-Bestellungen in der Regel zollfrei. Wann Zollgebühren anfallen und wie hoch sie sind, lesen Sie im Ratgeber.

Wenn ein erwartetes Paket nicht wie gewünscht ankommt, liegt es möglicherweise am Zoll. Das passiert, wenn ein bestimmter Warenwert überschritten wird und die Sendung aus einem Land außerhalb der EU stammt. Die nachfolgende Zusammenfassung zeigt, worauf es bei Online-Bestellungen ankommt.

Wer aus Deutschland bei ausländischen Online-Shops bestellt, zahlt innerhalb der EU keine Steuern. Dafür sorgt die Zollunion, die den Warenhandel in der EU-Region vereinfacht. Sie gilt für Bestellungen im Online-Handel, aber auch für Waren, die Sie etwa aus dem Urlaub mitbringen.

Manchmal kursiert das Gerücht, dass beispielsweise Tabakprodukte auch innerhalb Europas verzollt werden müssen. Das ist falsch. Es gibt Freimengen. Sind die Grenzen überschritten, fallen Steuern (Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) an, jedoch keine Zollgebühren.

Ob überhaupt Zollgebühren zu zahlen sind, hängt vom Warenwert des bestellten Produkts ab. Liegt der Sachwert unter oder bei 150 Euro, fallen keine Zollkosten an. Erst bei Beträgen ab 151 Euro müssen Gebühren für den Import gezahlt werden.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist immer zu zahlen, unabhängig vom Warenwert. Sie beträgt je nach Produkt sieben oder 19 Prozent.

Der Sachwert entspricht dem vom Kunden gezahlten Preis für den Warenerhalt. Versandkosten ohne Extrakennzeichnung gehören zum Sachwert.

Beispiel: Eine Privatperson bestellt ein Produkt für 149 Euro und zahlt 15 Euro Versandkosten. Sofern die Versandkosten gesondert aufgeführt sind, ist keine Zollgebühr fällig. Beträgt die Endsumme jedoch 164 Euro ohne separate Anzeige der Portokosten, gilt dies als Sachwert. Der Empfänger müsste in diesem Fall Zollkosten entrichten.

Nicht nur der Warenwert, sondern auch die Art der Ware entscheidet, wie hoch die Zollgebühren sind. Bei Produkten wie Alkohol, Kaffee und Tabak fallen zusätzlich Verbrauchssteuern an. Die Ermittlung des Zollwertes erfolgt gemäß der geltenden Vorschriften.

Für Verbraucher ist es sinnvoll, vor der Bestellung den Abgabenrechner des Zolls zu bemühen. Daraus geht hervor, wie hoch die Zollsätze je Produktgruppe sind.

Wie viel zu zahlen ist, ergibt sich aus einer einfachen Berechnung:

Die ermittelte Summe entspricht der zu zahlenden Zollgebühr.

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