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Zuckersteuer für mehr Produkte? Streit in Bundesregierung

wochentlich.deBy wochentlich.de25 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Finanzpolitik

Zuckersteuer für mehr Produkte? Streit in Bundesregierung

Aktualisiert am 25.08.2026 – 16:16 UhrLesedauer: 3 Min.

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Aus dem Papier des Finanzministeriums von Ressortchef Lars Klingbeil (SPD) geht hervor, dass neben Limonaden unter anderem auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer unterworfen werden könnten. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-bilder)

Die Bundesregierung plant eine Zuckersteuer. An einem Detail entzündet sich eine heftige Debatte.

In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die „Bild“-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht. Widerspruch kam vom Agrarministerium. In einem Schreiben heißt es, das „Eckpunktepapier“ gehe deutlich über die Empfehlungen einer vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission hinaus.

Im Finanzministerium hieß es, die Federführung für das Vorhaben liege beim Bundesgesundheitsministerium. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Die Koalition hat im Koalitionsausschuss eine Vereinbarung getroffen. Die gilt auch für mich als neuen Gesundheitsminister. Derzeit laufen die Beratungen über die Umsetzung.“ Die schwarz-rote Bundesregierung hatte vereinbart, dass eine neue Steuer auf gezuckerte Getränke kommen soll.

Soll Steuer auf mehr Getränke erhoben werden?

Aus dem Papier des Finanzministeriums von Ressortchef Lars Klingbeil (SPD) geht hervor, dass neben Limonaden unter anderem auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer unterworfen werden könnten. Konkret ist die Rede von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie von „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“. Nicht betroffen wären 100-prozentige Fruchtsäfte oder reine Milch.

Im Papier, das der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls vorliegt, heißt es, die „Zuckergetränkesteuer“ solle gemäß der Empfehlung der Kommission „sowohl eine Lenkungswirkung hinsichtlich der erforderlichen Verminderung des Zuckergehalts in Getränken bewirken als auch Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren“. Im Haushalt müssen Finanzlöcher gestopft werden.

Widerstand aus Unionsfraktion

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Simone Borchardt, will die Pläne so nicht mittragen. „Eine Besteuerung von Zero-Getränken lehne ich in aller Deutlichkeit ab“, sagte die CDU-Politikerin dem Portal WEB.DE News. Eine solche Regelung entferne sich vom eigentlichen gesundheitspolitischen Ziel und konterkariere vereinbarte Ziele der Koalition.

Agrarministerium legt Vorbehalt ein

Das Agrarministerium kündigte Widerstand an. Das geht aus einem Schreiben der zuständigen Abteilungsleiterin aus dem Ministerium von Ressortchef Alois Rainer (CSU) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. In dem Schreiben vom 12. August heißt es, die Hausleitung habe Leitungsvorbehalt eingelegt. Das Eckpunktepapier gehe deutlich über die Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ hinaus – indem nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern beispielsweise auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke daraus von der Steuer erfasst sein sollen. Betroffen sein sollten zudem Getränke mit Süßungsmitteln.

Nach „näherungsweisen Berechnungen“ des Wirtschafts- sowie Agrarministeriums würden allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 und jährlich mindestens 450 Millionen Euro ab 2028 liegen.

Verbraucherschützer unterstützen Klingbeil

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, betonte, es sei richtig, dass das Bundesfinanzministerium bei der Zuckersteuer keine Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen schaffen wolle. „Für eine gesündere Ernährung müssen alle Getränke einbezogen werden, denen Zucker oder Süßstoffe zugesetzt werden.“ Die Zuckersteuer sei wichtig zur Gesundheitsprävention und dürfe kein Instrument zur Haushaltssanierung sein. Die Einnahmen sollten konsequent in die Ernährungsprävention fließen.

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