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You are at:Home»Auto»Rotes Kennzeichen: Ein Irrglaube wird richtig teuer
Auto

Rotes Kennzeichen: Ein Irrglaube wird richtig teuer

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Rotes Kennzeichen: Ein Irrglaube wird richtig teuer
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Das rote Nummernschild taucht selten im Verkehr auf. Deshalb gibt es einen Irrtum, der ernste Folgen haben kann. Wer darf das Sonderkennzeichen nutzen?

Das Wichtigste im Überblick


Das rote Nummernschild ist ganz einfach ein Überführungskennzeichen – glauben viele Autofahrer. Demnach dürften sie ein gekauftes Auto, das noch nicht zugelassen ist, mit einem roten Kennzeichen nach Hause fahren. Das ist aber falsch. Denn zum Überführen eines Autos benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Andernfalls ist das Auto illegal unterwegs. Ein rotes Kennzeichen ausleihen, um dann privat ein Auto zu kaufen – das ist also eine ganz schlechte Idee. Es zu mieten, sollte deshalb ebenfalls nicht infrage kommen. Aber wozu dient das Kennzeichen dann?

Wozu das rote Kennzeichen dient

Das rote Nummernschild ist allein für gewerbliche Zwecke bestimmt – laut Gesetz für „zuverlässige“ Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten. Es kann für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Der Gewerbetreibende darf das Kennzeichen für alle Autos in seinem Fuhrpark nutzen. Das erspart ihm viel Geld und Aufwand.

Auch anerkannte Prüfer und Sachverständige dürfen aus diesem Grund das Kennzeichen nutzen.

Wie Sie das rote Kennzeichen beantragen

Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Generell müssen Sie dabei die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Ausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten
  • Versicherungsnachweis
  • Bedarfsnachweis
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht samt Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers

Informieren Sie sich über die Details am besten vorher online beim für Sie zuständigen Serviceportal. Dort finden Sie auch Angaben zu den Kosten, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf ein rotes Schild – der Sachbearbeiter gibt es laut Gesetz nur an zuverlässige Gewerbetreibende aus. Die Entscheidung darüber liegt in seinem Ermessen. Ihre Zuverlässigkeit können Sie mit einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke nachweisen.

Rotes Kennzeichen und Versicherung

Auch zum roten Nummernschild gehört eine Versicherung: Sie haben die bekannte Wahl zwischen Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Auflage beim roten Kennzeichen

Um das rote Nummernschild zu nutzen, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. Darin müssen Sie alle wichtigen Informationen über das genutzte Auto und über die Fahrt festhalten. Der Grund: Sie müssen für jede Fahrt nachweisen können, dass sie tatsächlich dem Zweck diente, für den das rote Kennzeichen vorgesehen ist.

Rotes Kennzeichen für Oldtimer

In einem Fall haben auch private Autofahrer einen Nutzen durch das rote Kennzeichen: nämlich, wenn sie einen Oldtimer besitzen. Der Unterschied zum gewerblichen roten Nummernschild: Die Erkennungsnummer nach den Buchstaben beginnt immer mit einer „07“.

Dieses Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer genutzt werden – allerdings nur vorübergehend, etwa für ein Oldtimertreffen. Das klassische „schwarze H“-Kennzeichen hingegen ist dauerhaft gültig – aber nur für ein einziges Auto.

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