„Torwächter“-Status
Apple verliert vor EU-Gericht im Streit über strengere Regeln
08.07.2026 – 11:02 UhrLesedauer: 2 Min.
Apple wehrte sich vor dem EU-Gericht gegen seine Einstufung als Torwächter und die strengeren Regeln für App Store, iOS und Safari. Jetzt liegt das Urteil vor.
Apple ist vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen strengere EU-Regeln gescheitert. Die Richter in Luxemburg wiesen den Einspruch des US-Konzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter für den App Store und das iPhone-Betriebssystem iOS ab. Damit muss sich Apple bei mehreren zentralen Diensten weiter an die schärferen Vorgaben der EU halten.
Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) als Torwächter benannt. Damit sind wirtschaftlich starke Digitalkonzerne mit großer Marktmacht gemeint, die in mehreren EU-Ländern aktiv sind. Die Einstufung galt für den App Store, über den Nutzer Programme auf ihre iPhones laden, das Betriebssystem iOS und den Browser Safari.
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Gegen diese Benennung zog Apple vor Gericht. Der Konzern wollte erreichen, dass die drei Dienste nicht unter die strengeren Regeln fallen. Das aktuelle Urteil betrifft den App Store und iOS.
Was die Regeln vorschreiben
Mit der Einstufung als Torwächter gehen für Apple Pflichten einher, die einen fairen Wettbewerb sichern sollen. Vor allem müssen die Dienste solcher Konzerne mit Angeboten anderer Anbieter zusammenarbeiten und dürfen nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren. Zudem dürfen die Konzerne ihre Kunden nicht an Programme binden, die auf den Geräten schon vorinstalliert sind. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Über die neuen Regeln streitet Apple seit Jahren mit der EU-Kommission. Neben Apple gelten sechs weitere Konzerne als Torwächter, darunter Google-Mutter Alphabet, Meta und Amazon sowie die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen ByteDance, das hinter TikTok steht. Gegen das Urteil kann Apple noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgehen.
