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Finanzen

Rente mit 63 vor dem Aus: Rentenkommission empfiehlt Abschaffung

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Rente mit 63 vor dem Aus: Rentenkommission empfiehlt Abschaffung
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Empfehlung der Kommission

„Rente mit 63“ vor dem Aus – Hunderttausende betroffen


22.06.2026 – 13:23 UhrLesedauer: 4 Min.

Abschaffung der "Rente mit 63"? Die Rentenkommission hat einen tiefen Einschnitt vorgeschlagen.Vergrößern des Bildes

Abschaffung der „Rente mit 63“? Die Rentenkommission hat einen tiefen Einschnitt vorgeschlagen. (Quelle: Igor Suka/getty-images-bilder)

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Rund 260.000 Menschen gehen jedes Jahr abschlagsfrei in Frührente. Geht es nach der Rentenkommission, soll das künftig nicht mehr möglich sein.

Es ist ein Satz, der in weiten Teilen der Bevölkerung nicht gut ankommen dürfte: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ So lautet eine von insgesamt 33 Empfehlungen, die die Alterssicherungskommission der Bundesregierung nahelegt, um das Rentensystem zu reformieren. Eine beliebte Option, früher als regulär vorgesehen in den Ruhestand zu treten, würde damit verschwinden. Dabei hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag genau das Gegenteil vereinbart.

„Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben“, hieß es dort noch. Ganz ohne innere Kämpfe dürfte die Bundesregierung der Empfehlung der Rentenkommission also nicht folgen, vielen Ökonomen würde sie damit aber einen Wunsch erfüllen. Denn die als „Rente mit 63“ bekannt gewordene Rentenart, die offiziell Rente für besonders langjährig Versicherte heißt, gilt schon lange als zu teuer, zu ungenau und nicht mehr zeitgemäß.

„Rente mit 63“ erfüllt ihr ursprüngliches Ziel nicht

Ursprünglich gedacht für Menschen, die in körperlich belastenden Berufen arbeiten, wird die abschlagsfreie Frührente deutlich häufiger von Versicherten genutzt, die aus Berufen mit vergleichsweise geringer Belastung kommen. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem kommt die Regelung vor allem Personen mit stabilen Erwerbsverläufen und guten Verdienstmöglichkeiten zugute.

Eine „Rente mit 63“ ist diese vorgezogene Altersrente allerdings schon lange nicht mehr, auch wenn sie umgangssprachlich weiterhin so genannt wird. Nur die Geburtsjahrgänge vor 1953 konnten mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für alle anderen steigt die Altersgrenze an, bis sie ab dem Jahrgang 1964 im Jahr 2029 sozusagen eine „Rente mit 65“ geworden sein wird. Welche Altersgrenze je nach Jahrgang gilt, zeigt die folgende Tabelle:

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Würde die Abschaffung der „Rente mit 63“ sofort gelten?

Nach jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung beantragten im Jahr 2024 etwa 262.400 Beschäftigte erfolgreich diese Rentenart und bekamen im Schnitt 1.677 Euro monatliche Rente ausgezahlt (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits abgezogen). Würde die Bundesregierung der Empfehlung der Kommission folgen und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen, könnte sie das grundsätzlich mit sofortiger Wirkung tun. Allerdings wäre ein solches Vorgehen unüblich.

Wenn es in der Vergangenheit Verschlechterungen im Rentenrecht gegeben hat, gingen diese oft mit einer Übergangsregelung einher. So geschehen beispielsweise bei der Altersrente für Frauen, die ursprünglich mit 60 Jahren beantragt werden konnte und nach ihrer Abschaffung nach Jahrgängen gestaffelt auslief. Ähnliches könnte die Bundesregierung also auch nach einem eventuellen Ende der „Rente mit 63“ regeln.

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