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You are at:Home»Deutschland»Die Mütter des Grundgesetzes
Deutschland

Die Mütter des Grundgesetzes

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Die Mütter des Grundgesetzes
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Umso wichtiger war es, dass Frauen sich für die Aufnahme eines historischen Satzes in das Grundgesetz einsetzten, der am 23. Mai 1949 verkündet wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Ohne Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei) wäre diese entscheidende Passage nicht enthalten gewesen. Allerdings mussten sie hart für ihre Sache kämpfen. Die vier waren von 61 Männern umgeben, die der Meinung waren, dass andere Themen wichtiger seien. Den Protokollen ihrer Treffen zufolge reagierten sie tendenziell „belustigt“ auf sogenannte Frauenthemen.

Darüber hinaus waren sich die vier Frauen zunächst nicht einmal einig über das richtige Vorgehen. Die Initiative ging von der Rechtsanwältin Elisabeth Selbert aus. Sie überzeugte zunächst ihre SPD-Kollegin Friederike Nadig und später auch die beiden anderen Frauen, die ursprünglich gerne den Wortlaut der Weimarer Verfassung beibehalten hätten: „Männer und Frauen haben die gleichen bürgerlichen Grundrechte und Pflichten.“

Selberts Antrag wurde mehrfach abgelehnt. Sie reagierte mit einem öffentlichen Protest, der dazu führte, dass in Bonn, wo der Rat tagte, Berge von Post eintrafen. Daran konnten auch die Männer nicht vorbeigehen – und am Ende wurde der Gleichheitsgrundsatz einstimmig angenommen. Selbert sprach später davon, dass dies ein „Moment des Ruhms“ in ihrem Leben sei. Sie war zweifellos die kämpferischste der vier Frauen, die aus unterschiedlichen politischen Lagern stammten, aber letztlich einen gemeinsamen Nenner fanden.

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