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Finanzen

Unterschied Jobcenter und Agentur für Arbeit – leicht erklärt

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Unterschied Jobcenter und Agentur für Arbeit – leicht erklärt
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Auf Arbeitsuche

Jobcenter vs. Arbeitsagentur: Wo liegen die Unterschiede?


03.07.2024Lesedauer: 2 Min.

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Auf Jobsuche: Wenn Sie arbeitslos sind, ist entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie zuständig. (Quelle: IMAGO/imago)

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Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit sollen Menschen aus der Arbeitslosigkeit helfen. Sie sind aber für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig.

Wenn Sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Der Staat hat aber auch ein großes Interesse daran, Sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dafür gibt es die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Wir zeigen Ihnen, was sie voneinander unterscheidet.

Wie unterscheiden sich das Jobcenter und die Agentur für Arbeit?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Agentur für Arbeit um eine Bundesbehörde. Bei Jobcentern hingegen handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers, beispielsweise einer Stadt. Sie sind der Agentur für Arbeit demzufolge untergeordnet.

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit, oft umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt, ist eine der wichtigsten Behörden Deutschlands und gehört zu den größten Arbeitgebern des Bundes. Die Zentrale befindet sich in Nürnberg. Ihre Aufgaben umfassen unterschiedlichste Leistungen rund um den Arbeitsmarkt: Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung oder die Zahlung von Arbeitslosengeld. Auch die Familienkasse, die für das Kindergeld zuständig ist, untersteht der Agentur für Arbeit.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein. Aus diesen Mitteln finanziert sich die Agentur für Arbeit. Wenn Sie als Angestellter Ihren Job verlieren oder selbst kündigen, haben Sie im Gegenzug Anspruch auf Unterstützung.

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Das Jobcenter als lokaler Ansprechpartner

Um als Bundesbehörde den unterschiedlichen Bereichen gerecht zu werden, hat die Agentur für Arbeit mehrere untergeordnete Einrichtungen. Dazu gehört das Jobcenter. In Kooperation mit kommunalen Trägern, oft der Stadt, ist das Jobcenter der direkte Ansprechpartner vor Ort für Arbeitsuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie können sich an das Jobcenter mit diesen Anliegen wenden:

  • Wenn Sie auf Grundsicherung angewiesen sind, dann stellen Sie dort den Antrag auf Bürgergeld.
  • Das Jobcenter hilft Ihnen bei der Vermittlung eines neuen Arbeitgebers.
  • Dort werden ihnen Eingliederungsmaßnahmen angeboten. Das Jobcenter finanziert auch zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Das Jobcenter bietet Hilfe bei Suchtproblemen, psychosozialen Schwierigkeiten und Beratung bei Schulden.

Wann ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig?

Die Agentur für Arbeit ist, wie der Name verrät, für alle Bereiche rund um die Arbeitswelt zuständig. Wenn Sie nicht zum Kreis der erwerbsfähigen Personen gehören, dann wenden Sie sich an das Sozialamt. Das Sozialamt stellt die Grundsicherung für Menschen sicher, die zum Beispiel von Krankheit betroffen oder bereits im Rentenalter sind. Die Höhe der Sozialleistungen entspricht dabei dem Bürgergeld.

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