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Finanzen

Wann der Zuschlag ausgezahlt wird

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Wann der Zuschlag ausgezahlt wird
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Mit der Mütterrente III erhalten Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren sind, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Da ein Rentenpunkt seit 1. Juli 2025 40,79 Euro wert ist, würden 0,5 Rentenpunkte mehr die Rente um 20,40 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern würden künftig knapp 41 Euro mehr Rente bekommen. Wer drei Kinder hat, könnte mit gut 61 Euro mehr Rente rechnen.

Hochgerechnet auf die gesamte Rente wären das für Mütter pro Kind mindestens rund 5.410 Euro, wenn man die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen von 22,1 Jahren zugrunde legt (22,1 Jahre x 20,40 Euro x 12 Monate). Die jährlichen Rentenerhöhungen sind hier noch nicht eingerechnet. Für Väter wären es im Schnitt mindestens rund 4.602 Euro mehr Rente. Männer bezogen zuletzt durchschnittlich 18,8 Jahre lang Rente.

Insgesamt rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit zusätzlich ausgezahlten Renten im Wert von 4,5 Milliarden Euro jährlich.

Video | „Hunderttausende Euro“ – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse

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Quelle: t-online

Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die verbesserte Mütterrente wird nicht bei allen Frauen ankommen. Denn viele Frauen haben so kleine Renten, dass sie sie mit Grundsicherung im Alter aufstocken müssen. Und dort wird die Mütterrente unter Umständen voll angerechnet.

„Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert von einem Freibetrag bei der Grundsicherung. Das schaffen viele Frauen aber nicht“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, im Interview mit t-online. Die höhere Mütterrente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinke. Sie fordert daher: „Wer Altersarmut verhindern will, muss diesen Freibetrag ausweiten.“

Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte bekommen die Mütterrente III nicht, da es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nur wer während der Zeit, in der Kinder geboren und erzogen wurden, gesetzlich rentenversichert war, kann auch als Beamter profitieren.

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