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Politik

Di Fabio gegen pauschalen Nazi-Vorwurf gegen AfD

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Di Fabio gegen pauschalen Nazi-Vorwurf gegen AfD
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Rechte Partei

Di Fabio gegen pauschalen Nazi-Vorwurf gegen AfD

Aktualisiert am 28.12.2025 – 00:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts, Udo Di Fabio, ist derzeit noch zurückhaltend mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. (Archivfoto) (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)

Fünf wichtige Wahlen gibt es 2026. Was ist, wenn die AfD irgendwo die absolute Mehrheit holt? Ein früherer Richter des Bundesverfassungsgerichts bewertet die Lage – und mögliche Szenarien.

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat davor gewarnt, die AfD pauschal als Nazi-Partei zu bezeichnen. „Es mag Gestalten bei der AfD geben, die mit der Ideologie und den Symbolen der NSDAP liebäugeln. Das müssen wir sorgfältig beobachten, niemand kann ausschließen, dass die Partei sich weiter radikalisiert“, sagte er der „Bild am Sonntag“. „Doch wenn wir so tun, als hätten wir bereits eine Nazi-Partei vor uns, dann verfeindlichen wir auch diejenigen, die aus irgendwelchen sachlichen oder weniger sachlichen Gründen die AfD wählen. Und das sind immerhin ein Viertel der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland.“

Im neuen Jahr gibt es Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD bislang in den Umfragen mit Abstand auf dem ersten Platz. In bundesweiten Umfragen steht sie derzeit bei 25 bis 26 Prozent.

Di Fabio sagte, wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit der Mandate erhalte, dann werde man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können. „In diesem Fall muss man aber sagen, dass das Grundgesetz durchaus Möglichkeiten bereithält, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlässt“, sagte der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts. „Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten.“

Wenn sie das täte, müsse man mit dieser Erfahrung leben – und schauen, was die Wähler dann am Ende einer solchen Legislaturperiode sagten. „Ich würde nicht den drohenden Untergang der Demokratie an die Wand malen, aber eine ernste Herausforderung steht uns bevor“, sagte Di Fabio.

Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. „Ein AfD-Verbotsverfahren kann erfolgversprechend und sogar politisch notwendig sein, wenn die Partei sich weiter radikalisiert und darauf ausgeht, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen“, sagte er. „Aktuell bin ich nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot schon gegeben sind. Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt.“

Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind in der Politik geteilt. Die SPD ist tendenziell dafür. CDU und CSU stehen einem solchen Verfahren skeptisch gegenüber, sie befürchten, dass davon nur die AfD profitieren würde. Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im Frühjahr die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, die sich inzwischen konstituiert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

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