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You are at:Home»Politik»Buschmann für mehr Freiheiten bei Adoption und Sorgerecht
Politik

Buschmann für mehr Freiheiten bei Adoption und Sorgerecht

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Buschmann für mehr Freiheiten bei Adoption und Sorgerecht
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Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien: Das Familienrecht hinkt nach Ansicht des Justizministers der Realität hinterher. Der Justizminister will das nun angehen.

Für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare mit Kindern plant die Bundesregierung rechtliche Erleichterungen. Neu eingeführt werden soll unter anderem auch ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern sowie ein eigenes Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen.

„Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.

Demnach soll der Vater bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten.

Elternschaftsvereinbarung für homosexuelle Paare

Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, ein Kind zu zeugen, soll es möglich werden, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung zu treffen. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden. Erleichtert werden soll auch die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können, etwa das Kind in der Kita abholen.

Auch im Adoptionsrecht soll sich nach den Vorstellungen des Justizministeriums etwas ändern: Die Ehe soll für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder künftig keine Voraussetzung mehr sein. Erlaubt sein soll außerdem die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten.

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