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Politik

Anklage nach rassistischen Gesängen auf Schützenfest

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Juli 2024Keine Kommentare1 Min Read
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Anklage nach rassistischen Gesängen auf Schützenfest
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Nach dem Singen eines rechtsradikalen Texts zu einem Partyhit in Niedersachsen wurden Strafverfahren eingeleitet. Zwei Jugendliche stehen nun womöglich bald vor Gericht.

Wegen des Singens eines rassistischen Texts zum Partylied „L“amour toujours“ von Gigi D“Agostino hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei Jugendliche wegen Volksverhetzung angeklagt. Die beiden sollen am 20. Mai auf dem Schützenfest in Löningen-Bunnen in Niedersachsen auf die Melodie des Lieds die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.

Gegen drei weitere Beschuldigte stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, weil ihnen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass sie ebenfalls volksverhetzende Parolen gerufen hatten, wie es hieß.

Die beiden Angeklagten müssen sich nun vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Cloppenburg verantworten, sofern das Gericht die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet wird. Verhandlungen gegen Jugendliche finden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Fall wurde öffentlich bekannt, weil Ausschnitte des Gesangs in einem Video aufgenommen und über soziale Medien verbreitet wurden. Die Berichterstattung darüber fand bundesweite Beachtung. Zeugen zeigten den Vorfall bei der Polizei an. Der Vereinsvorstand hatte sich von den Gesängen distanziert und eine Aufarbeitung angekündigt.

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