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Weltweit

276 Passagiere des gestrandeten Flugzeugs zurück in Indien, 25 beantragten Asyl in Frankreich

wochentlich.deBy wochentlich.de26 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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276 Passagiere des gestrandeten Flugzeugs zurück in Indien, 25 beantragten Asyl in Frankreich
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Passagiere eines Flugzeugs, das wegen Bedenken hinsichtlich eines Menschenhandelsprogramms tagelang in Frankreich am Boden geblieben war, landeten am frühen Dienstag in Mumbai, Indien.

Bei ihrer Ankunft in Mumbai verließen die 276 Passagiere den Flughafen, nachdem sie am Montag eine Abfluggenehmigung erhalten hatten, ohne Einzelheiten zu ihren jüngsten Erlebnissen oder ihrem nächsten Ziel preiszugeben.

Manche trugen Rucksäcke oder kleine Koffer und verbargen ihre Identität durch das Tragen von Kapuzen oder Masken.

Nach Angaben der örtlichen französischen Behörden bestiegen 276 der ursprünglich 303 Passagiere den Flug nach Indien, während 25 weitere in Frankreich Asyl beantragten.

Die Asylsuchenden, darunter fünf Kinder, wurden zur Bearbeitung in einen speziellen Bereich am Pariser Flughafen Charles de Gaulle verlegt.

Unter den in Frankreich gestrandeten Personen befanden sich ein 21 Monate altes Baby und mehrere unbegleitete Minderjährige.

Zwei Passagiere, die ursprünglich im Rahmen einer Untersuchung wegen Menschenhandels festgenommen worden waren, wurden am Montag nach ihrem Erscheinen vor einem Richter freigelassen. Der Richter gewährte ihnen den Status „unterstützter Zeugen“, was ihnen weitere Ermittlungen ermöglichte, die nach französischem Recht zu einer Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens führen könnten.

Die Pariser Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht dazu, ob das Endziel der Passagiere die USA gewesen sein könnten, wo in diesem Jahr eine Zunahme der Zahl von Indern zu verzeichnen war, die die mexikanisch-amerikanische Grenze überquerten.

Die französischen Behörden untersuchen aktiv den Zweck des ursprünglichen Fluges und haben eine gerichtliche Untersuchung der Aktivitäten einer organisierten kriminellen Gruppe eingeleitet, die Ausländern bei der illegalen Einreise oder dem illegalen Aufenthalt in einem Land hilft.

Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben dazu, ob Menschenhandel, der von den Vereinten Nationen definiert wird als „die Rekrutierung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Menschen durch Gewalt, Betrug oder Täuschung mit dem Ziel, sie gewinnbringend auszubeuten“, immer noch unter Strafe steht Verdacht.

Während der Anhörungen am Sonntag protestierten einige Anwälte gegen den Umgang der Behörden mit der Situation und stellten die Rechte der Passagiere in Frage, was darauf hindeutete, dass die Reaktion auf den anonymen Hinweis möglicherweise eine Überreaktion der Polizei und der Staatsanwaltschaft gewesen sei.

Die indische Botschaft bedankte sich bei den französischen Beamten für die Erleichterung der Rückkehr der indischen Passagiere.

Liliana Bakayoko, die Anwältin von Legend Airlines, erwähnte, dass einige Passagiere sich der Rückkehr nach Indien widersetzten und behaupteten, sie hätten für eine Touristenreise nach Nicaragua bezahlt.

Die Fluggesellschaft bestritt jegliche Beteiligung an potenziellem Menschenhandel.

Die US-Regierung hat Nicaragua als eines von mehreren Ländern bezeichnet, die die Mindeststandards zur Bekämpfung des Menschenhandels nicht einhalten. Nicaragua diente aufgrund seiner gelockerten bzw. visumfreien Einreisebestimmungen für bestimmte Länder auch als Migrationssprungbrett für Menschen, die vor Armut oder Konflikten fliehen. Manchmal werden für solche Reisen auch Charterflüge genutzt.

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