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You are at:Home»Panorama»17 Jahre krankgeschrieben – Lehrerin kann auf Urlaubsgeld hoffen
Panorama

17 Jahre krankgeschrieben – Lehrerin kann auf Urlaubsgeld hoffen

wochentlich.deBy wochentlich.de12 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Trotz Prozess

17 Jahre krankgeschrieben: Lehrerin kann Urlaubsgeld erhalten

Aktualisiert am 12.08.2026 – 11:27 UhrLesedauer: 2 Min.

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Unterricht an einer Tafel (Symbolbild): Die 62-jährige Lehrerin aus NRW kann auf eine Urlaubsentschädigung hoffen. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/Archiv/dpa)

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Über Jahre hinweg ist eine Frau krankgeschrieben – und arbeitet wohl parallel in einem anderen Job. Jetzt kann sie auch auf Urlaubsgeld hoffen.

Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hat sich 17 Jahre lang krankgemeldet – und wohl parallel dazu als Heilpraktikerin gearbeitet. Jetzt klagt sie gegen ihre Zwangsversetzung in den Ruhestand. Wie die „Bild“ berichtet, ist der Frau auch im Falle einer Niederlage vor Gericht ein finanzielles Trostpflaster sicher.

Die heute 62-Jährige erhielt während der Krankschreibung ihr volles Gehalt. Sollte sie vor Gericht gewinnen, hätte sie auch weiterhin Anspruch auf ihre vollen Bezüge.

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Bestätigt das Gericht die Zwangspensionierung, erhält die Frau vom Land trotzdem eine Zahlung, die etwa einem Monatsgehalt entspricht. Laut „Bild“ ist der Grund dafür eine Besonderheit des Beamtenrechts: Können Urlaubstage wegen Krankheit nicht genutzt werden, wird dafür Geld ausgezahlt. Wie die „Bild“ vorrechnet, entspräche diese Summe im Fall der Lehrerin grob 6.174,04 Euro.

Wohnung von Lehrerin wird durchsucht

Dass die Frau in dem Prozess ihren Beamtenstatus verliert, gelte aber als unwahrscheinlich. Wie die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilte, gab es zwar bereits Anfang des Jahres eine Wohnungsdurchsuchung bei der Frau. Dabei sei auch „potenziell beweiserhebliches Material“ sichergestellt worden – wohl Indizien dafür, dass die Frau während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet habe.

Damit die Frau ihren Beamtenstatus verliert, muss sie aber mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt werden. Bei den Tatbeständen, die im Raum stehen, sei dies allerdings unwahrscheinlich: Betrug verjährt in Deutschland bereits nach fünf Jahren.

Parallel dazu sieht sich die Frau mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert: Hier seien die möglichen Folgen Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge oder eine Entlassung. Dass die Frau ihr Gehalt zurückzahlen muss, ist allerdings nicht vorgesehen.

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